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mehrere minijobs zuverdienstgrenze
hallo
folgendes szenario studentin hat geldnot gibt an einem institut nachhilfe geringfügig das reicht aber nicht also wird auch noch privat (schwarz) und auf honorarnotenbasis nachhilfe gegeben schwarz ist natürlich ideal weil man sich keine sorgen über steuern machen muss aber muss sie jetzt monatlich aufpassen nicht über die geringfügigkeit zu kommen oder nur übers jahr gerechnet? institut + honorarnoten muss sie sozialversicherung zahlen oder gar lohnsteuer? welche einkommensgrenzen gibt es? |
Sorry, aber was verstehst Du unter "schwarz"?
Dass eine Dienstleistung "schwarz" (also an der Steuer und an der Sozialversicherung vorbei) gemacht wird, ist in Österreich eine strafbare Handlung! Und Du wirst doch wohl nicht wirklich davon träumen, hier über sowas Tipps zu bekommen! :confused: |
nein es geht mir um die legalen einkommen
also aus dem geringfügigen vertrag und den nachhilfen auf honorarnotenbasis |
sv monatlich
steuer jährlich wobeis nicht schadet wenn man über die gerigfügigkeitsgrenze kommt.... gibt pensionesmonate |
Zitat:
und wennst jetzt student bist, wer weiß obs dann imer höheren alter überhaupt noch sowas wie pension gibt ;) |
Also - ich kenn mich noch nicht aus!
Zitat:
Geringfügig bedeutet in Österreich ein Einkommen von derzeit knapp 400 Euro im Monat (= Geringfügigkeitsgrenze - die genaue Höhe habe ich derzeit nicht bei der Hand und Google wirft da auch nur alte Zahlen raus). Jeder Cent, der mehr an Einkommen lukriert wird als die Geringfügigkeitsgrenze ausmacht, macht aus dem geringfügigen Einkommen ein vollwertiges Einkommen. Dabei werden alle Einkommen pro Monat addiert. Es ist also egal, wer das Geld bezahlt - sobald man zusammen über der Geringfügigkeitsgrenze fällt, gilt kein Einkommen als geringfügig. Und schwarz bedeutet, dass weder die Sozialversicherung noch die Steuer etwas davon weiß. Schwarz bedeutet nicht, dass der "andere" Arbeitgeber davon nix weiß. Und ob der das überhaupt wissen muss oder nicht, müsste im Werkvertrag bzw Dienstvertrag stehen. ----- Meine Edith hat die neue Geringfügigkeitsgrenze doch noch gefunden - sie beträgt seit 1.1.2009 exakt € 357,74 im Monat. Ab einem monatlichen Gesamt-Einkommen von € 357,75 hat man also kein geringfügiges Einkommen mehr. |
vielen dank für eure antworten
also maximal 4280€ / jahr dann braucht sie keine angst vorm staat haben ... |
NEIN!!!
Nicht € 4280 im Jahr, sondern € 357,74 im Monat. Kommt man in einem Monat über dieses Limit, dann ist man in diesem Monat auch kein geringfügig Beschäftigter. Auch wenn Du in irgendeinem Monat davor die Grenze nicht erreicht hast und sich das dann aufheben würde. |
ahh
ok dann heists aufpassen danke |
Zitat:
stimmt, hast recht naja ich machs eh so, dass ich unter die geringfügigkeitsgrenze falle und dafür um 50€ die zeit kaufe. ist bei einem einkommen von 130€ im monat zwar heftig. aber ich muss eh kaum was hackeln :D |
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