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Alt 07.07.2010, 20:14   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Registriert seit: 09.11.1999
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Beiträge: 13.646


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An sich eine gute Idee, jedoch:
die Anwaltskosten sind wahrscheinlich deutlich höher als Zahlscheingebühr für Jahre.

Da müßte der VKI mit einer Musterklage ein Exempel statuiren, und der einzelne Verbraucher müßte dann nur mit einem Brief darauf Bezug nehmen.

Zitat:
Will es zahlen von dem Konto (man/frau kann mehrere haben) wie ich will und wann ich will.
Ein durchaus verständlicher Wunsch, und mensch weiß wann er was gezahlt hat.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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