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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 07.07.2010, 20:50   #1
Christoph
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Danke für die Info, das habe ich wohl überlesen.

Wenn ich den nächsten Zahlschein mit Gebühr bekomme werde ich nach Deinem Vorschlag vorgehen.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 08.07.2010, 16:36   #2
Karl99
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Meiner Ansicht nach geht es auch noch anders:

Da sowieso Online gebankt wird, gleich die Zahlscheingebühr abziehen und nur den eigentlichen Rechnungsbetrag überweisen. Sollte das Unternehmen darauf bestehen, müsste es auf den per Zahlungsaufforderung auf den Rechnungsunterschied hinweisen, also tatsächlich eine eigene Rechnung für die abgezogene Zahlscheingebühr ausstellen. Das aber wiederum kann dem VKI zugespielt werden, dann brennt beim Provider aber der Hut, vorallem wenn ja gerade ein Rechtsverfahren grundsätzlich zu diesem Thema läuft.
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Alt 08.07.2010, 20:27   #3
Christoph
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Auch eine gute Idee/Vorgehensweise.
Es geht ja nicht nur um Provider, auch Versicherungen etc. verrechnen noch Zahlscheingebühren, oder versuchens wenigstens.
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Liebe Grüße
Christoph

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Alt 09.07.2010, 11:18   #4
Karl99
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Selbst wennst mit einem Zahlschein einzahlen willst, nimmst ganz einfach einen Neuen und korrigierst den Einzahlungsbetrag auf den tatsächlichen Wert exklusive der Zahlscheingebühr - und wartest mal ab!

Nur muss man aufpassen, ob sich der Begriff "Zahlscheingebühr" nicht dann als "Bearbeitungsentgelt" oder so ähnlich umbenennt - und dann wäre es rechtlich wieder eine andere Situation, wo Du nachweisen müßtest, dass jemand anderer, der über den Abbuchungsauftrag bezahlt, diese Kosten nicht hat! Und das ist oft nicht ganz so einfach - bislang war es ja ziemlich eindeutig durch den ausgewiesenen Namen, sonst aber kann es plötzlich doch zu Zusatzforderungen kommen und da müßte erst die Kausalität bewiesen und erforderlichenfalls juristisch durchverhandelt sein.

In Wahrheit erlebt man hier als Kunde das gleiche Prozedere wie bespw. mit dem (jahrelang praktizierten) Asylverfahrenstechniken: Urteil - Einwand - Urteil - Einwand etc. (und dadurch kommt es natürlich zu keiner Vollstreckung!)

Und der brav zahlende Kunde verliert durch Verjährung dann das Recht auf SEIN Geld (Zahlscheingebühr) und die Empfänger (Versicherungen, Provider etc.) lachen sich einen - und genau DAS ist eine Sauerei!
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Alt 09.07.2010, 20:20   #5
Christoph
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Da hast Du natürlich recht, der Titel der Gebühr ist ein dehnbarer Begriff, die Firmen sind da sehr einfallsreich.

Bin gespannt was auf dem nächsten Zahlschein der Versicherung steht, am letzten war´s noch Erlagscheingebühr; das war aber noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.
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Alt 12.07.2010, 08:52   #6
Satan_666
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ihr habt aber schon auch gelesen, dass es zwar keine zahlscheingebühr mehr geben darf, dafür einen bonus für jene, die abbuchen lassen? warum sollte der telekom-betreiber irgendwas extra ausweisen? der rechnungsbetrag ist ja offensichtlich - was dem TO auf der rechnung fehlt, ist der abzug des bonus für den einziehungsauftrag.

einzige variante wäre (wenn es wirklich mehrere konten gibt), die firma ständig damit sekkieren, indem man jeden monat den bestehenden einziehungsauftrag storniert und gleichzeitig einen neuen (für ein anderes konto) erteilt. dann haben die zumindest deutlich mehr aufwand, als würde man es selber überweisen. zwischendurch könnte man auch dieses spiel mehrmals pro monat so machen - und wenn es nicht klappt, dann einfach rückbuchen lassen und den einzieher davon in kenntnis setzen, dass sie sich nicht an den zuletzt gemeldeten einziehungsauftrag gehalten haben.

das stelle ich mir ziemlich spannend vor, so eine vorgehensweise ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 12.07.2010, 13:50   #7
Karl99
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Satan: Spitzenidee!!!

Ich hätte aber trotzdem noch die Steigerung:

Eine ganze Partie an Leuten, alle mit dem gleichen Provider zahlen auf im Prinzip Deine Art - aber immer mit einem Einziehungsauftrag von einem anderen Konto - stell Dir das mal so im Kleinen vor und dann betrachte das im großen Stil! Sagen wir mal dieser läge bei 100 Personen, die andauernd untereinander das Konto wechseln - was für ein Aufwand wäre das erst für den Provider, die Versicherung, ...?

Und vorallem: Welches heillose Durcheinander käme dann dabei heraus? Und dann stellt sich auch die Frage, ob es Mahnkosten geben darf, wenn die Versicherung/der Provider etc. keine Ordnung mehr halten kann???
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Alt 12.07.2010, 13:54   #8
Karl99
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Pc.Net: Doch! Es ist legitim, wenn ein Provider/eine Versicherung einen Zahlschein mit einer falschen Wertangabe ausstellt, dass ich das Recht nutze, diesen Zahlschein durch einen neuen zu ersetzen - denn es ist nicht erlaubt, den EUR-Wert zu verändern, also bleibt mir nur die Erstellung eines neuen Zahlscheins.

Was aber zu berücksichtigen ist: Oftmals bleibt der Zahlschein in der Bank - und die Versicherung/der Provider etc. orientiert sich nur an den dem Konto von der Bank zugewiesenen Angaben. Also ist es nicht so, dass das maschinelle Auslesen gegeben wäre und dies als Argument korrekt herhalten kann!
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Alt 12.07.2010, 13:50   #9
pc.net
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Mein Computer

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die gefahr bei nichtbezahlen dieser gebühr ist, dass dadurch die inkasso-maschinerie mit sperrung des services und gleichzeitiger eintragung bei diversen datenbanken (mit augenblicklicher herabsetzung der kreditwürdigkeit) ausgelöst wird ...

manuelles ausfüllen eines weiteren zahlscheines ist auch gefährlich, da zB. t-mobile bereits ein bearbeitungsentgelt eingeführt hat, wenn die zahlscheine nicht automatisiert zugeordnet werden können und manuelle nachbearbeitung notwendig ist ...

da gefällt mir das katz- und mausspiel mit der ständig wechselnden einziehungs-ermächtigung besser ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 12.07.2010, 20:42   #10
Christoph
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Satans Idee ist an sich gut, nur die dauernde Wechselei des Einziehungsauftrages ist auch ein bißchen mühsam.
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