Zitat:
Zitat von Don Manuel
Ich weiß nicht, wie weit das Gesetz schon ist, aber es gibt zumindest einen Entwurf, wonach offene WLANS strafbar sein sollen. ...
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Soweit ich das verstanden habe, wird das ungeschützte WLAN an sich nicht strafbar sein. Wenn jedoch ein Außenstehender über dieses WLAN eine strafbare Handlung begeht, kann der WLAN-Besitzer auch bestraft werden (Verwaltungsstrafe). Allerdings wird er nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden!
Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
