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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Inventar
![]() Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343
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![]() eine freundin aus wien sollte mich heute in zürich besuchen kommen. zuerst hats den zug, den sie gestern nehmen wollte, angeblich nicht mehr gegeben (irgendwie schon komisch, er stand jedenfalls im internet), so daß man sie in einen anderen gesteckt hat - um 122 anstatt 88eur (soviel mußte sie im endeffekt zahlen, am westbahnhof hab ich aber erfahren daß das ticket, wenn mans im zug kauft, 88eur gekostet hätte, dasselbe sagte auch die öbb homepage)!
danach hatte dieser zug einen schaden und ist ewig gestanden. man hat sie wieder in einen anderen zug gesetzt, der sie nach feldkirch bringt. von dort wird sie mit einem bus(!) letztendlich nach zürich gekarrt. frage: hat sie in so einem fall anspruch auf zumindest teilweise fahrtkostenrückerstattung? verspätung hat sie jedenfalls schon. und wenn ja, hat so ein verfahren überhaupt einen sinn oder ärgert man sich damit im endeffekt mehr, als man dann wirklich an geld zurückbekommt?
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret." Then he pulled the trigger of his BFG9000. |
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