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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Administrator
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Habe kurz mal 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (Online):
- Wo setze ich das depperte Internet ab, dass ich zum Teil auch für die Firma brauche? Etwa unter Werbungskosten? - Habe im Sommer letzten Jahres für eine Genossenschaftswohnung einen gewissen Betrag als Eigenmittel an die Genossenschaft gezahlt. Davon einen Teil als Kredit bei der BACA (Übersicht der geleisteten Zahlungen liegt vor und habe dies auch beim Punkt "Sonderausgaben" - "Darlehen" eingetragen). Kann ich das überhaupt absetzen? Besten Dank!
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#2 |
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Administrator
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Zum ersten Punkt: Ich wusste, ich hab das schonmal gefragt
![]() http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=183213 Nur der zweite Punkt ist neu und im www finde ich absolut nichts brauchbares.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#3 |
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Veteran
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Die Summe der geleisteten Zahlungen (Eigenmittel + Darlehensrückzahlung) kannst du unter den Sonderausgaben - Wohmraumschaffung eintragen. Die Beiträge müssen mindestens 8 Jahre gebunden sein (ist normalerweise bei den Genossenschaftswohnungen der Fall). Dann kannst bis maximal € 2.920,- (bzw. das doppelte fallst du Alleinverdiener bist) absetzen und davon werden 25 % von der Steuerbemessung abgezogen.
lg w.
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http://wfw.heim.at http://www.fotoevent.tk |
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#4 |
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Administrator
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Okay, ich bin Alleinverdiener.
Unabhängig der Höhe der Eigenmittel und der geleisteten Zahlungen, wäre der Höchstbetrag in dem Feld "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" in meinem Fall 5840.-, stimmt das? Danke übrigens... ![]() lG Jack
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. Geändert von J@ck (22.02.2009 um 20:24 Uhr). |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Mein Tipp: anführen, was man tatsächlich ausgegeben hat für die einzelnen Punkte - die beim FA reduzieren das eh von sich aus ... um Grenzbeträge habe ich mich bei der Arbeitnehmerveranlagung bislang noch nie gekümmert.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#6 |
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Veteran
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Natürlich kürzt das Finanzamt automatisch auf die Grenze herab.
Nur ist es manchmal besser, gleich nur die Grenze hineinzuschreiben. Wennst z.B. € 50.000,- hineinschreibst, könnte ein Finanzbeamter neidisch werden (oder mißtrauisch) und dann kannst noch nachweisen, woher das Geld kam. lg wolfgang, der steuerexperte
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http://wfw.heim.at http://www.fotoevent.tk |
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#7 |
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Veteran
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habe auch eine frage.
hab dieses jahr meinen laptop den ich auch beruflich verwende abgesetzt. am bescheid wurde er nicht berücksichtigt, das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich? |
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#8 | ||
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Inventar
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Zitat:
Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#9 |
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Abonnent
![]() Registriert seit: 19.11.2001
Alter: 66
Beiträge: 225
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Hallo
also eine Bestätigung vom Arbeitgeber braucht man nicht, wieviel abgesetzt werden kann siehe da: http://kaernten.arbeiterkammer.at/ww...-IP-26797.html |
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