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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.02.2009, 12:08   #1
J@ck
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Mein Computer

Standard Absetzbarkeit bei Arbeitnehmerveranlagung

Habe kurz mal 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (Online):
- Wo setze ich das depperte Internet ab, dass ich zum Teil auch für die Firma brauche? Etwa unter Werbungskosten?
- Habe im Sommer letzten Jahres für eine Genossenschaftswohnung einen gewissen Betrag als Eigenmittel an die Genossenschaft gezahlt. Davon einen Teil als Kredit bei der BACA (Übersicht der geleisteten Zahlungen liegt vor und habe dies auch beim Punkt "Sonderausgaben" - "Darlehen" eingetragen). Kann ich das überhaupt absetzen?

Besten Dank!
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 22.02.2009, 12:11   #2
J@ck
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Mein Computer

Standard

Zum ersten Punkt: Ich wusste, ich hab das schonmal gefragt
http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=183213

Nur der zweite Punkt ist neu und im www finde ich absolut nichts brauchbares.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 22.02.2009, 17:09   #3
wfw
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Mein Computer

Standard

Die Summe der geleisteten Zahlungen (Eigenmittel + Darlehensrückzahlung) kannst du unter den Sonderausgaben - Wohmraumschaffung eintragen. Die Beiträge müssen mindestens 8 Jahre gebunden sein (ist normalerweise bei den Genossenschaftswohnungen der Fall). Dann kannst bis maximal € 2.920,- (bzw. das doppelte fallst du Alleinverdiener bist) absetzen und davon werden 25 % von der Steuerbemessung abgezogen.

lg w.
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Alt 22.02.2009, 20:16   #4
J@ck
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Mein Computer

Standard

Okay, ich bin Alleinverdiener.
Unabhängig der Höhe der Eigenmittel und der geleisteten Zahlungen, wäre der Höchstbetrag in dem Feld "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" in meinem Fall 5840.-, stimmt das?

Danke übrigens...

lG Jack
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Geändert von J@ck (22.02.2009 um 20:24 Uhr).
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Alt 23.02.2009, 15:40   #5
Satan_666
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Beiträge: 4.010


Standard

Mein Tipp: anführen, was man tatsächlich ausgegeben hat für die einzelnen Punkte - die beim FA reduzieren das eh von sich aus ... um Grenzbeträge habe ich mich bei der Arbeitnehmerveranlagung bislang noch nie gekümmert.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2009, 19:20   #6
wfw
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Beiträge: 386

Mein Computer

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Natürlich kürzt das Finanzamt automatisch auf die Grenze herab.

Nur ist es manchmal besser, gleich nur die Grenze hineinzuschreiben.

Wennst z.B. € 50.000,- hineinschreibst, könnte ein Finanzbeamter neidisch werden (oder mißtrauisch) und dann kannst noch nachweisen, woher das Geld kam.

lg wolfgang, der steuerexperte
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Alt 05.03.2010, 18:26   #7
Heimwerkerkönig
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Beiträge: 293


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habe auch eine frage.
hab dieses jahr meinen laptop den ich auch beruflich verwende abgesetzt. am bescheid wurde er nicht berücksichtigt, das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich?
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Alt 07.03.2010, 15:54   #8
pong
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Beiträge: 9.063

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pong eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
wie ist das möglich?
Laptop/PC brauchst überhaupt mal einen Nachweis vom Arbeitgeber. zB Beim Studium kannst über 3 Jahre, je 1/4 der Anschaffungskosten abschreiben.

Zitat:
das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich?
Niemand ausser dir und das BMF kennen deine Situation, warum beeinspruchst den Bescheid nicht einfach und lässt dir Auskunft geben?

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


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Alt 07.03.2010, 16:15   #9
riesermauf
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Alter: 66
Beiträge: 225


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Hallo
also eine Bestätigung vom Arbeitgeber braucht man nicht, wieviel abgesetzt
werden kann siehe da:
http://kaernten.arbeiterkammer.at/ww...-IP-26797.html
riesermauf ist offline   Mit Zitat antworten
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