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Absetzbarkeit bei Arbeitnehmerveranlagung
Habe kurz mal 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (Online):
- Wo setze ich das depperte Internet ab, dass ich zum Teil auch für die Firma brauche? Etwa unter Werbungskosten? - Habe im Sommer letzten Jahres für eine Genossenschaftswohnung einen gewissen Betrag als Eigenmittel an die Genossenschaft gezahlt. Davon einen Teil als Kredit bei der BACA (Übersicht der geleisteten Zahlungen liegt vor und habe dies auch beim Punkt "Sonderausgaben" - "Darlehen" eingetragen). Kann ich das überhaupt absetzen? Besten Dank! |
Zum ersten Punkt: Ich wusste, ich hab das schonmal gefragt :D
http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=183213 Nur der zweite Punkt ist neu und im www finde ich absolut nichts brauchbares. |
Die Summe der geleisteten Zahlungen (Eigenmittel + Darlehensrückzahlung) kannst du unter den Sonderausgaben - Wohmraumschaffung eintragen. Die Beiträge müssen mindestens 8 Jahre gebunden sein (ist normalerweise bei den Genossenschaftswohnungen der Fall). Dann kannst bis maximal € 2.920,- (bzw. das doppelte fallst du Alleinverdiener bist) absetzen und davon werden 25 % von der Steuerbemessung abgezogen.
lg w. |
Okay, ich bin Alleinverdiener.
Unabhängig der Höhe der Eigenmittel und der geleisteten Zahlungen, wäre der Höchstbetrag in dem Feld "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" in meinem Fall 5840.-, stimmt das? Danke übrigens... :-) lG Jack |
Mein Tipp: anführen, was man tatsächlich ausgegeben hat für die einzelnen Punkte - die beim FA reduzieren das eh von sich aus ... um Grenzbeträge habe ich mich bei der Arbeitnehmerveranlagung bislang noch nie gekümmert.
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Natürlich kürzt das Finanzamt automatisch auf die Grenze herab.
Nur ist es manchmal besser, gleich nur die Grenze hineinzuschreiben. Wennst z.B. € 50.000,- hineinschreibst, könnte ein Finanzbeamter neidisch werden (oder mißtrauisch) und dann kannst noch nachweisen, woher das Geld kam. lg wolfgang, der steuerexperte |
habe auch eine frage.
hab dieses jahr meinen laptop den ich auch beruflich verwende abgesetzt. am bescheid wurde er nicht berücksichtigt, das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich? |
Zitat:
Zitat:
pong |
Hallo
also eine Bestätigung vom Arbeitgeber braucht man nicht, wieviel abgesetzt werden kann siehe da: http://kaernten.arbeiterkammer.at/ww...-IP-26797.html |
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