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J@ck 22.02.2009 12:08

Absetzbarkeit bei Arbeitnehmerveranlagung
 
Habe kurz mal 2 Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (Online):
- Wo setze ich das depperte Internet ab, dass ich zum Teil auch für die Firma brauche? Etwa unter Werbungskosten?
- Habe im Sommer letzten Jahres für eine Genossenschaftswohnung einen gewissen Betrag als Eigenmittel an die Genossenschaft gezahlt. Davon einen Teil als Kredit bei der BACA (Übersicht der geleisteten Zahlungen liegt vor und habe dies auch beim Punkt "Sonderausgaben" - "Darlehen" eingetragen). Kann ich das überhaupt absetzen?

Besten Dank!

J@ck 22.02.2009 12:11

Zum ersten Punkt: Ich wusste, ich hab das schonmal gefragt :D
http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=183213

Nur der zweite Punkt ist neu und im www finde ich absolut nichts brauchbares.

wfw 22.02.2009 17:09

Die Summe der geleisteten Zahlungen (Eigenmittel + Darlehensrückzahlung) kannst du unter den Sonderausgaben - Wohmraumschaffung eintragen. Die Beiträge müssen mindestens 8 Jahre gebunden sein (ist normalerweise bei den Genossenschaftswohnungen der Fall). Dann kannst bis maximal € 2.920,- (bzw. das doppelte fallst du Alleinverdiener bist) absetzen und davon werden 25 % von der Steuerbemessung abgezogen.

lg w.

J@ck 22.02.2009 20:16

Okay, ich bin Alleinverdiener.
Unabhängig der Höhe der Eigenmittel und der geleisteten Zahlungen, wäre der Höchstbetrag in dem Feld "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" in meinem Fall 5840.-, stimmt das?

Danke übrigens... :-)

lG Jack

Satan_666 23.02.2009 15:40

Mein Tipp: anführen, was man tatsächlich ausgegeben hat für die einzelnen Punkte - die beim FA reduzieren das eh von sich aus ... um Grenzbeträge habe ich mich bei der Arbeitnehmerveranlagung bislang noch nie gekümmert.

wfw 23.02.2009 19:20

Natürlich kürzt das Finanzamt automatisch auf die Grenze herab.

Nur ist es manchmal besser, gleich nur die Grenze hineinzuschreiben.

Wennst z.B. € 50.000,- hineinschreibst, könnte ein Finanzbeamter neidisch werden (oder mißtrauisch) und dann kannst noch nachweisen, woher das Geld kam.

lg wolfgang, der steuerexperte

Heimwerkerkönig 05.03.2010 18:26

habe auch eine frage.
hab dieses jahr meinen laptop den ich auch beruflich verwende abgesetzt. am bescheid wurde er nicht berücksichtigt, das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich?

pong 07.03.2010 15:54

Zitat:

wie ist das möglich?
Laptop/PC brauchst überhaupt mal einen Nachweis vom Arbeitgeber. zB Beim Studium kannst über 3 Jahre, je 1/4 der Anschaffungskosten abschreiben.

Zitat:

das weit schlimmere ist aber das ich dieses jahr überhaupt keine gutschrift bekomme, wie ist das möglich?
Niemand ausser dir und das BMF kennen deine Situation, warum beeinspruchst den Bescheid nicht einfach und lässt dir Auskunft geben?

pong

riesermauf 07.03.2010 16:15

Hallo
also eine Bestätigung vom Arbeitgeber braucht man nicht, wieviel abgesetzt
werden kann siehe da:
http://kaernten.arbeiterkammer.at/ww...-IP-26797.html


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