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Alt 29.01.2010, 19:40   #5
Indako
Senior Member
 
Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 141


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Dein Artikel verschweigt leider was wichtiges. Nach 6 Monaten bist du erst einmal in der Pflicht nach zu weisen das der Fehler schon bei Lieferung der Ware bestand.

Nur in den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Fehler bereits bei Lieferung bestand. Hier muß der Verkäufer beweisen das dies nicht so ist.

Deshalb, nimm das Angebot an. Es ist mehr als dir Gesetzlich zu steht. Wenn du nähmlich Pech hast zieht der Verkäufer sein Kulanzangebot zurück und fordert dich auf zu Beweisen das der Fehler bei Lieferung schon bestand. Und dann hast du ein Problem.

Nur so nebenbei, zu 99% ist dein Gerät nicht auf Grund eines Produktionsfehlers defekt. Die zeigen sich in der Regel schon in den ersten sechs Monaten. Alle Fehler danach sind zu 99% vom Kunden selbst verschuldet. Falsche Bedienung oder Überspannung.

Auch sollte man nicht vergessen, die Gewährleistung ist kein versprechen das dein Gerät 2 Jahre hält. Es soll dir nur helfen auf einfachen Wege Fehler behoben zu bekommen die bei Übergabe als Versteckte Mängel vorhanden waren. Mehr nicht.
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