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#1 |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Honorarnote eine schöne Umschreibung von Rechnungen für Dienstleistungen. Klingt gleich fürstlicher
![]() Grundsätzlich, bei Anmeldung eines Gewerbes, bist du auch an die rechtlichen Pflichten gebunden, wie eine Rechnung auszusehen hat. Du liegst aber sicher nicht falsch, wenn du oben hast: Ausstellender Empfänger Datum Betrag (Brutto für Netto) Hinweis, dass dieser Betrag keine UST enthält Beschreibung der Leistung (je detaillierter desto besser) Zahlungshinweis (auf Konto oder Betrag schon erhalten oder was auch immer) Evtl. auch eine fortlaufende Nummer Bezüglich UST -> das ist so eine Sache. Weil normalerweise drifft dich eine UST Pflicht, diese kannst du aber entgehen, wenn du dies bei Gewerbeanmeldung anmeldest und optierst (Kleinunternehmerregelung). Naja, trifft dich net, aber schreib halt hin, deine Endsumme und Hinweis, dass Netto = Brutto kein Vorsteuerabzug. |
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