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#1 |
Newbie
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![]() Das klingt ja schon gut. Das wird wahrscheinlich der einzige Auftrag bleiben.
Solange ich also unter ~6500€/Jahr bleibe muss ich nichts zahlen mit oder ohne Gewerbe. (Solange ich nicht irgendwo anders Angestellt bin). Habe ich das richtig verstanden? |
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#2 | |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Zitat:
Das Gewerbe wird schlagend, wenn deine Tätigkeit als solches auch den charakter einer gewerblichen, kaufmännischen Tätigkeit hat. Wenn es dein einziger Auftrag im Jahr ist, dann hat es keinen dahingehenden Charakter. Sprich, du planst nicht damit regelmäßig Geld zu verdienen bla bla bla ... Also, ein Gewerbe kann dir mal nicht angedichtet werden. Du hast aber klar einen Auftrag erledigt. Somit ist die SICHERSTE Variante, in dem du einen Werkvertrag eingehst, dies der gewerblichen SVA meldest und sie darauf hinweist, dass du unterhalb < 6.000 € Einkommen hast und du darum ansichst, von der gewerblichen Versicherung ausgenommen zu sein. Das ist mal die Variante, wo du was "handfestes" in der Hand hast, falls du irgendwie aufgeklopft wirst. Ansonsten kümmern dich die 2.000 € nicht weiter. Ich schreib sicher keine Anleitung wie du es anders machen kannst, aber du kannst rauslesen, dass es der SVA und der Finanz blunzen ist bei den Beträgen, da laut Gesetz nix zu versteuern ist und für die SVA auch net. Der Werkvertrag hat noch den Vorteil, dass man nicht sagen kann, ja eigentlich ist das aber wie ein Dienstverhältnis, wo dann Geringfügigkeitsgrenzen etc. gelten. Was aber bei einmaliger Tätigkeit sowieso schwer zu argumentieren wäre, aber es sei nur angemerkt, dass man dir auch versuchen könnte eine Dienstverhältnis zu unterstellen. Das betrift dann aber nicht die gewerbliche SV sondern die SV für Angestellte/Arbeiter. Was halt zum aufpassen ist, machst du mehrere Aufträge (man weiß ja nie ...) dann hat es halt einen gewerblichen Charakter und dann würde ich das ganze Schema durchlaufen lassen. Mit Gewerbeanmeldung bist sowieso auf der sicheren Seite. Weil dann hast du auch von der gewerblichen SV den Bescheid, dass du ausgenommen bist aus der Versicherung. Wie gesagt, zahlt sich nur aus, wenn du öfters was hast. |
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#3 |
Newbie
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![]() Danke, kenne mich nun aus was Steuern an geht.
Noch eine Frage, und zwar: Gibt es prinzipiell etwas rechtliches was ich falsch machen könnte bei einer Rechnung bzw Honararnote? Was ist eigentlich der Unterschied rechtliche? |
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#4 |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Honorarnote eine schöne Umschreibung von Rechnungen für Dienstleistungen. Klingt gleich fürstlicher
![]() Grundsätzlich, bei Anmeldung eines Gewerbes, bist du auch an die rechtlichen Pflichten gebunden, wie eine Rechnung auszusehen hat. Du liegst aber sicher nicht falsch, wenn du oben hast: Ausstellender Empfänger Datum Betrag (Brutto für Netto) Hinweis, dass dieser Betrag keine UST enthält Beschreibung der Leistung (je detaillierter desto besser) Zahlungshinweis (auf Konto oder Betrag schon erhalten oder was auch immer) Evtl. auch eine fortlaufende Nummer Bezüglich UST -> das ist so eine Sache. Weil normalerweise drifft dich eine UST Pflicht, diese kannst du aber entgehen, wenn du dies bei Gewerbeanmeldung anmeldest und optierst (Kleinunternehmerregelung). Naja, trifft dich net, aber schreib halt hin, deine Endsumme und Hinweis, dass Netto = Brutto kein Vorsteuerabzug. |
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