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Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Zitat:
Du kannst ohne weiteres 700 € dazu verdienen, wenn du Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit hast. Wird bei Schüler/Student nicht der Fall sein (ausser du bist geringfügig wo beschäftigt). Dein Problem ist die Gewerbeanmeldung (freies Gewerbe) und die gesetzliche, gewerbliche Sozialversicherung. http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html Sprich, du kannst ganz normal eine Honorarnote/Rechnung ausstellen. Das einzige was du dann begehst, ist eine Verwaltungsübertretung, weil du kein Gewerbe dazu angemeldet hast. Hast du ein Gewerbe angemeldet, zahlst du trotzdem weder EST noch gewerbliche Sozialversicherung. Siehe Link oben. Wenn du das Ganze über einen Werkvertrag machst, dann bist du verpflichtet, dies der gewerblichen SVA zu melden und zu sagen, nein Leute, ich werde die Grenze nicht überschreiten. Somit ist alles gelöst. Wenn du zukünftige Aufträge hast, dann ist es am einfachsten, ein eigenes Gewerbe anzumelden. Du kannst ein freies Gewerbe eröffnen (ich traue dir zu, das richtige Gewerbe rauszusuchen) und hast dann den Vorteil, dass du sämtliche Ausgaben deinen Einnahmen gegenüberstellen kannst (§4(3) EST E/A Rechner) und bis zur Grenze von 6.453,36 Einkommen (= Das was dir unterm Strich wirklich über bleibt, wenn du nur Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit hast) zahlst du dann auch keine gewerbliche Sozialversicherung. Bist aber im Gegenzug auch nicht Pensionsversichert, sprich zählt nicht zu deiner Pensionszeit. Einkommenssteuer wird für dich erst ab 10.000 € interessant, was aber durch die Grenze der gewerblichen SVA schon hinfällig wird. |
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