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Zitat von FranzK
Das muss aber reklamiert werden! Der Zusteller ist natürlich verpflichtet, das nächste Depot anzufahren. Daher verstehe ich überhaupt nicht, wieso du 40km fährst, wenn ein Beschwerdeanruf die Sache sicherlich geregelt hätte.
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Weil ich am nächsten Tag meinen Urlaub angetreten habe und es sicher länger gedauert hätte zu reklamieren...
Zitat:
Zitat von FranzK
Du hast aber den privaten Zustelldienst pauschal heruntergemacht. Das ist aber auch bei berechtigtem Ärger mit einem Zusteller im Erstfall eine höchst unangebrachte Vorgangsweise!
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Weil es kein Einzelfall ist, sondern schon zum x-ten Male bei verschiedensten Diensten. Daher meine z.T. pauschalen Aussagen!
Zitat:
Zitat von FranzK
Das ist keine Unterstellung sondern Faktum. Er darf das Paket nur gegen Unterschrift herausgeben. Und wenn es keine schriftliche Regelung gibt, ist er bei Verlust des (möglicherweise wertvollen) Pakets dafür verantwortlich. Dein (mündliches) Einverständnis ist im Ernstfall für ihn wahrscheinlich nullkommajosef Wert.
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Dir ist aber schon der Unterschied zwischen "Päckchen"=Brief und Paket bekannt, oder?