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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...
Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein. Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben. Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. Geändert von holzi (08.05.2009 um 09:02 Uhr). |
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#2 |
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Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 50
Beiträge: 840
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Naja, ich sehe 2 Probleme (ohne die Geschichte näher zu kennen):
1.) Wirst Du auch wegen Geldwäsche verfolgt (als Beschuldigter), wenn ja sehe ich (als Anwalt) schon gute Chancen dass Dir nichts passiert. 2.) Hat die Polizei den Bösewicht (Auftraggeber) gefunden und ein Verfahren eingeleitet ? Dann kannst Du Dich dort als Geschädigter anschliessen und das Gericht spricht Dir den Schaden zu. Ob Du Dein Geld dann auch bekommst ist nicht sicher, aber Du hast ein Urteil das 30 Jahre lang exekutiert werden kann. Ich finde auch das sollte sich ein zweiter Anwalt anschauen.
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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