Fehlende Rechnung:
Das spricht für Onlinebestellungen (bevozugt in Luxemburg).
Bei meinen bisherigen RMA-Fällen, die über die Hersteller liefen (Speicherkarte, Harddisk), wurde in beiden Fällen nur nach Seriennummer, Kaufzeitpunkt und Verkäufer gefragt, jedoch nicht die Vorlage einer Rechnung verlangt. In beiden Fällen musste ich für die Rücksendung an den Hersteller zahlen, was bei der Speicherkarte (aufgrund des Preisverfalls) zu einem Nettogewinn von 4 Euro führte. Aber für mich war es auch eine Frage des Prinzips.
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