Man muss auch den Händler verstehen. Denn 120 Schilling sind gar nichts in der heutigen Zeit. Brauchst ja nur zu schauen, was eine einzige Arbeitsstunde kostet. Deswegen finde ich diesen Vorwurf in der Art von Briefmarkenschlecken ungerecht.
Umgekehrt versteh ich den Ärger voll und ganz, denn ich war genauso sauer. Hab ja das gleiche erlebt. Ich finde, die richtige Regelung wäre das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und deutlich reinzuschreiben. Ich hab das ganze wie einen Hohn verstanden, als der Verkäufer mir 3mal beim Verkauf der Harddisk gesagt hat, daß diese 3 Jahre Garantie hat. Aber nicht einmal andeutungsweise erkennen ließ, das das was kostet !!!!
Also eine Aufforderung an alle Händler: Verkaufts die Kunden nicht für dumm und schreibst das ins sogenannte Kleingedruckte. Das wär dann endlich auch mal zu was nutze und nicht nur um sich abzuputzen !!!