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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.10.2008, 11:44   #1
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Nach meinem Wissen muss man hier diverse Dinge trennen.

Das eine ist die Finanz, die ein gewisses Interesse hat, so viel Geld wie möglich in das Staatssäckel zu bekommen. Dem Finanzamt ist es jedoch total egal, ob man dazu gewerbemäßig berechtigt war, den Umsatz zu tätigen oder nicht; denen geht es rein um die korrekte Abrechnung der Steuerpflicht.

Die zweite Institution, die Geld von Dir möchte, sind die Sozialversicherungen (siehe auch hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-839.html); demnach bist Du erst ab einen gewissen Einkommensbetrag dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen - je nachdem, ob Du weitere Tätigkeiten ausübst, ist der Grenzbetrag höher oder niedriger. Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.

Und natürlich will auch die Kammer Geld von Dir. Ob jetzt die Aussage von denen stimmen oder nicht, müsste die Kammer besser wissen als ich. Aber ich denke, Du hast - wenn Du bereits Arbeitnehmer bist - ja die Möglichkeit, Dich mal bei der Arbeiterkammer zu informieren - oder bei der Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied sein solltest.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 11:57   #2
mcdaniels
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


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@igor: Schon klar, aber ich müsste zumindest eine Honorarnote ausstellen.

@Satan:
Zitat:
Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.
Auch wenn ich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Btw. führt dein Link ja zu nem Thema "Werkvertrag" . Es geht hier nicht um einen Werkvertrag.

Mal nebenbei: Ist das nur in Ö so kompliziert?

LG

Geändert von mcdaniels (17.10.2008 um 12:13 Uhr).
mcdaniels ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 12:01   #3
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Zitat:
Zitat von mcdaniels Beitrag anzeigen
@Satan: Auch wenn ich einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?
Auf der Seite 3 von meinem Link steht folgendes:

Zitat:
Versicherungspflicht



Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.

Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.

Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.

Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%.
Der vorletzte Absatz beantwortet Deine Frage!
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Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 12:04   #4
iG0r
Gesperrt
 
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Alter: 48
Beiträge: 915


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Was die Krankenkasse betrifft und ggf. andere, solltest du dich direkt informieren, da man sich normalerweise nicht doppelt versichern muss.
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 12:12   #5
mcdaniels
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


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...es wird ja immer komplizierter. *puh*

Also MUSS ich mich bei der gewerblichen melden. Hm, ich denke das ganze wird dann eher viel zuviel Aufwand. (Dann doch lieber bleiben lassen...) --obwohl da dreht es sich ja noch immer um einen Werkvertrag...--

Bürokratie pur, meine ich mal

LG
mcdaniels ist offline   Mit Zitat antworten
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