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Alt 27.09.2008, 15:59   #19
Weini
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Ort: Wien
Beiträge: 10.769


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Zitat:
Zitat von Sloter Beitrag anzeigen
Bei uns gibt es den "netten" Brief mit der bitte um Unterlassung -> keine Kosten für Empfänger.
Dieser "freundliche Brief" kam in den allermeisten Fällen von Urheberrechtsverletzungen, vor bei gewerblichen Nutzern, vom Anwalt und war - selbstverständlich - mit der Forderung nach Begleichung des Honorars und dem Ersuchen nach einer Unterlassungserklärung sowie - öfter als du glaubst - mit einer Forderung nach einer "Abstandszahlung" (vulgo "harmlose Schadenersatzforderung") garniert.

Bei Nicht-Zahlung -> Klage, die in berechtigten Fällen leicht zu gewinnen war und dem Beklagten weit höhere Kosten aufbürdete.

Zitat:
Zitat von Sloter Beitrag anzeigen
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ...
Das wollen wir doch hoffen!
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