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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 20.09.2008, 15:36   #11
pc.net
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ich finde das instrumentarium der vorzeitigen entlassung sowieso schizophren ... da kann ein einzelner richter das urteil des anderen strafrichters einfach so mir nix dir nix ändern und jemanden früher heimschicken ...

das führt dann zu solchen aussagen von straffällig gewordenen wie: ach was sind schon 6 monate ... bin eh nach 3 monaten wieder heraussen ...




es gibt urteile und dazugehörige strafen, und die sind IMHO verbindlich oder sollen nur durch die nächsthöhere instanz abgeändert oder aufgehoben werden können ...
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Alt 20.09.2008, 15:42   #12
holzi
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@pc.net: volle Zustimmung! Strafen ist Strafen und Gefängnisse sind keine Bazare.
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Alt 20.09.2008, 15:56   #13
iG0r
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Darüber hatte ich vor ca. 2 Jahren mal etwas gelesen. Ob es stimmt oder ob ich mich richtig erinnere, keinen Schimmer. Aber anscheinend werden manche nach der Hälfte oder Drittel entlassen. Warum und wer das anordnen kann, ist mir nicht bekannt. Auch stand in dem Artikel, soweit ich mich erinnere, dass man für 7 Jahre den selben Richter hat, bei Strafsachen. Also sprich wenn man einmal vor Gericht war und dann innerhalb von 7 j. wieder vor Gericht kommt, ist man automatisch beim selben Richter.

Ich würde das mit den Bewährungen nicht so eng sehen, es gibt ja auch Bewährungshelfer. Mag sein, dass vielleicht bei gewissen Fällen, wegsperren nicht das richtige ist. Zumindest nicht bis zum letzen Tag. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Haft ein besserer Mensch wird. Man darf ja nicht vergessen, fast alle kommen irgendwann wieder frei, mit oder ohne Bewährung
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Alt 20.09.2008, 18:23   #14
garfield36
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Ich finde es schon etwas seltsam, wenn jemand sagt, dass er am Geisteszustand der Richter zweifelt, die vorzeitige Entlassungen ablehnen. Sollte man nicht eher am Geisteszustand der Straftäter zweifeln?
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Commander Jameson
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Alt 20.09.2008, 23:07   #15
pc.net
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was ich ja so schlimm finde: die richter wissen darüber bescheid und setzen die strafen dann unter berücksichtigung des vorgesehenen strafrahmens so fest, dass die vorzeitige entlassung (bewährung) da schon berücksichtigt ist ...

es schaut am papier gut aus für die öffentlichkeit, da eine hohe strafe verfügt wird - und nachdem gras über die sache gewachsen ist, interessiert es eh keinen mehr, dass die strafe doch gar nicht so lange war ...

übrigens: das soll nicht heißen, dass ich gegen bewährung bin - allerdings sollte der strafrichter schon auch den bewährungsrahmen gleich im urteil mit festsetzen ...
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Alt 20.09.2008, 23:28   #16
LDIR
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Zitat:
Zitat von iG0r Beitrag anzeigen
Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?
So ist es.

@pc.net/holzi: Anscheinend verstehst du den Sinn einer vorzeitiger Entlassung nicht. Es wird das Urteil ja nicht geändert, es ist kein Geschenk und keine Strafverkürzung, sondern der einzige Weg dass der Ex-Häftling unter Kontrolle kommt: Regelmäßige Besuche beim Bewährungshelfer, Therapien, und wenn er sich an die Auflagen nicht hält oder wieder was anstellt, dann wird es widerrufen und er muss die Zeit nachsitzen. Deshalb finde ich es vor allem bei Sexuallstraftätern die einer Therapie bedürfen, äusserst bedenklich sie nicht vorzeitig zu entlassen.

@iG0r: ja, man bekommt nicht denselben Richter. Wenn man wieder eine Straftat begeht, kommt man innerhalb dieser 7-Jahres Rotation vor denselben Richter.

@Garfield36: Siehe Antwort @pc.net/holzi, dann weißt du was ich meine.

Nochmals pc.net: Mag sein dass die Richter schon die vorzeitige Entlassung bei der Strafzumessung einplanen, aber das bedeutet noch lange nicht dass man tatsächlich trotz guter Führung vorzeitig entlassen wird. Dann ist er allerdings der gelackmeierte, weil ein anderer Richter einfach nicht in der Lage ist ein Urteil korrekt zu lesen (dabei beziehe ich mich wieder auf Hans Pollak) bevor er entscheidet.
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Alt 20.09.2008, 23:34   #17
schichtleiter
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
ich finde das instrumentarium der vorzeitigen entlassung sowieso schizophren ... da kann ein einzelner richter das urteil des anderen strafrichters einfach so mir nix dir nix ändern und jemanden früher heimschicken ...

das führt dann zu solchen aussagen von straffällig gewordenen wie: ach was sind schon 6 monate ... bin eh nach 3 monaten wieder heraussen ...




es gibt urteile und dazugehörige strafen, und die sind IMHO verbindlich oder sollen nur durch die nächsthöhere instanz abgeändert oder aufgehoben werden können ...

jaja, der law-and-order zug fährt ab, will noch jemand aufspringen?
wie so oft wird nicht nachgedacht in diesem land, aber hauptsache man kann die moralkeule schwingen

schon mal darüber nachgedacht dass gefängnisse ein gewisses "soziales umfeld" bergen, das die rückfallquote mit längerer aufenthaltsdauer steil ansteigen lässt? der ausdruck häfnbruder kommt nicht von ungefähr!
daher ist der aufenthalt so kurz wie möglich zu halten, um ein weiteres absacken ins millieu zu verhindern...

außerdem, desto länger man drin ist, desto schwieriger wird der neustart danach... wenn job, freunde usw. alles weg sind, dann ist die fortsetzung der "karriere" schon so gut wie fix

weiters...
ist die vorzeitige entlassung als perspektive für häftlinge unbedingt notwendig, sonst würds in jedem häfn ärger abgehen als in somalia

da kannst gleich amal die kosten für wärter verdreifachen, erstens weil du doppelt so viel leute brauchst, zweitens weil sich niemand gern abstechen lasst...
menschen die perspektivenlos sind sind unberechenbar und gefährlich, wenn jedoch die vorzeitige entlassung wegen guter führung lockt, überleg ichs mir zweimal, ob ich dem wärter jetzt eine aufleg' oder ichs doch lieber sein lass...

man sollte immer einen gewissen blick für die realität/das praktische/pragmatische behalten.

schichtleiter

P.S.: LDIR: 2 dumme ein gedanke
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Alt 22.09.2008, 11:15   #18
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jaja, diese argumentation hab ich erwartet und find ich grundsätzlich auch in ordnung ...

ABER:
das läuft in einem willkürlichen und nicht nachvollziebaren rahmen ab ... der strafrichter hat keinen einfluss darauf - und wenn einer mal im gefängnis sitzt kann er sich noch so gut aufführen um die "gute führung" attestiert zu bekommen - das macht das ursprüngliche verbrechen nicht besser ... natürlich, menschen können sich bessern, aber warum kommen dann wiederholungstäter auch bei guter führung früher raus?

ich will jetzt nicht jeden einzelnen individuellen fall in frage stellen, sondern die gelebte praxis, die das ganze system undurchschaubar und nicht nachvollziehbar macht ...
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Alt 25.09.2008, 15:06   #19
LDIR
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
jaja, diese argumentation hab ich erwartet und find ich grundsätzlich auch in ordnung ...

ABER:
das läuft in einem willkürlichen und nicht nachvollziebaren rahmen ab ... der strafrichter hat keinen einfluss darauf - und wenn einer mal im gefängnis sitzt kann er sich noch so gut aufführen um die "gute führung" attestiert zu bekommen - das macht das ursprüngliche verbrechen nicht besser ... natürlich, menschen können sich bessern, aber warum kommen dann wiederholungstäter auch bei guter führung früher raus?

ich will jetzt nicht jeden einzelnen individuellen fall in frage stellen, sondern die gelebte praxis, die das ganze system undurchschaubar und nicht nachvollziehbar macht ...
Es ist im Gesetz vorgeseen, ja sogar eine Muss-Bestimmung dass Strafgefangenen nach verbüssung eines Strafteiles bedingt entlassen wird (es sei denn, er behauptet andauernd dass er es nicht war, dann gibt es höhere Strafen und keine bedingte Entlassung). Das einzige wass Willkürlich ist, ist dass es von Vollzugsstrafort abhängt ob man bedingt entlassen wird oder nicht.
Dass der Strafrichter keinen Einfluss darauf hat, ob Jemand entlassen wird oder nicht, ist illusorisch, denn in Wirklichkeit gibt es bestimmte Geheim-Markierungen im Akt die die Vollzugs-Richter darauf weisen od der Gegangene nach Halbstrafe, 2/3 oder gar nicht entlassen wird. Das geht so weit dass bestimmte Richter bewußt Amtsmißbrauch begehen und sich dumm stellen nur um Jemanden nicht zu entlassen, oder wenn, dann wird derjenige ein paar Wochen vor dem Haftentlassungstermin entlassen.
Es geht bei der Haft nicht um "ein Verbrechen wieder gutzumachen", sondern um Bestrafung für ein Verbrechen (Ein Verbrechen [Freiheitsentzug] macht ein anderes Verbrechen nicht wieder ungeschehen), insofern hat eine bedingte Entlassung auch nichts mit dem "Bessermachen" des ursprünglichen Verbrechens zu tun. Dasselbe gilt auch für Wiederholungstäter: Es geht wie ich bereits früher ausführte, auch wenn ein paar Richter hartnäckig das Gegenteil behaupten (Gelle, Dr. Gallent?), darum die Verbrecher durch die Drohung dass die Bedingte Strafnachsicht widerrufen wird, von weiteren Straftaten abzuhalten (Nicht so wie behauptet wird, die verweigerung einer bedingter Entlassung hält Straftäter von weiteren Straftaten ab). Das ist auch bei Wiederholungstätern der Fall, und vor allem da. Nur die Problematik ist, wenn einer wegen einer Bagatelle oder Unschuldig gesessen hat, der hat dann gewisse Wut auf die Gesellschaft und es kann sehr gut sein dass er Schwerkriminell wird durch die Haft. Vor allem wenn er Angst vor dem Gefängnis verloren hat. Insofern täten die Richter gut mehr bedingte Strafen auszusprechen (Aber das wäre vielleicht kontraproduktiv weil dann wahrscheinlich nicht mehr so viele Richter benötigt werden, wenn die Kriminalität sinkt). Bei bedingter Strafnachsicht lassen sich auch Bedienungen anknüpfen wie z.B. Therapien, Arbeit, Bewährungshelfer, verbot sich an Jemanden zu nähern, Drogenkarenz mit regelmäßiger Untersuchung, Betreuung u.ä. Wie gesagt, oft ist es wesentlich gefährlicher Jemanden Bedienungslos zu entlassen. Wenn z.B. ein Kinderschänder bis zum letzten Tag absitzt, kann man ihm keine Therapie aufzwingen (Der muss keine Angst haben wieder in den Knast zu kommen wenn er mehrere Therapiestunden schwänzt), und ein nicht geheilter Kinderschänder ist etwas ganz anderes als einer der regelmäßig brav seine Therapie besucht. Bei dem letzteren würde ich sogar meine Tochter lassen ohne um sie angst haben zu müssen..
Übrigens kommen bei uns keine Häftlinge bei Guter führung früher heraus. Im §46 StGB (Vorteitige bedingte Haftentlassung) wird "Gute Führung" mit keinem Wort erwähnt, und auch die von Uni-Jus-Professoren Kommentierte Buchfassung des StGB erwähnt "Gute Führung" nicht. Ich habe sogar das Gegenteil gehört von einem Freund der in Sonnberg inhaftiert ist: Die mit schlechter Führung kommen raus, die unauffälligen sind "Vollzugschleicher" und sitzen bis zum letzten Tag.
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Alt 25.09.2008, 19:19   #20
Baron
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Alles schon sehr OFFTOPIC!
Ausserdem kann ich dieser Argumentation in keinster Weise zustimmen!
Was mich interessiert -was wird aus dem Freiherr?
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