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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Folgende Lösung bietet sich an: er geht zu seiner Versicherung, gibt an dass die verdammten Matten von ihm waren, die Versicherung wird trotzdem zahlen.
Du revanchierst dich bei ihm mit einer Einladung zu einem Essen bei einem guten Wein/Bier |
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#12 |
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Der Unvergleichliche
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Im endeffekt wird rauskommen das versicherung a sagt "wir zahlen nur den Sturmschaden wenn der Maschendrahtzaun ohne Matte gewesen ist!" Und Versicherung B sagt- die schilfmatte war net versichert und der Zaun vom nachbarn geht uns nix an!
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#13 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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laut meiner polizze sind schäden an einfriedungen gedeckt, zwar afaik nur bis €1000,- aber das sollte reichen.
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Greetings LouCypher |
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#14 |
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Großmeister
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Aus deiner sicht wäre es doch ein Fall für die Haftpflichtversicherung, wenn durch deine Handlungen etwas beschädigt worden ist.
Allerdings hast du ja nichts beschädigt, sondern der Sturm. Ob das anbringen von Schilfmatten an einem Zaun jetzt fahrlässig war oder eine entschuldbare Fehlleistung, was ich eher vermute, dann haftest du überhaupt nicht. |
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