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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.01.2008, 14:07   #4
Satan_666
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Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Also: das Anführen von Sehbehelfen wird nur dann etwas bringen, wenn alle Gesundheitsausgaben im Jahr (Zahnersatz, Spitalsaufenthalte, Therapien,...) einen gewissen Prozentsatz des Jahreseinkommens übersteigen. Der Prozentsatz ist variabel, sprich: je höher das Einkommen, umso höher der Prozentsatz. Aber frage mich jetzt nicht, wie hoch diese Prozentsätze sind.

Ich würde die Kosten beim Ausgleich ungeschaut anführen - sollten sie nicht anerkannt werden, werdens eh nicht berücksichtigt und Du wirst beim Bescheid darüber in Kenntnis gesetzt. Mit Strafen oder Ähnlichem hast aber nicht zu rechnen.

Was es bringt? Das ist abhängig von Deinem Spitzensteuersatz. Wenn Du dem Mittelstand beispielsweise angehörst, bringt es immerhin 42% (oder etwas weniger, weil ja pro Person ein gewisser Freibetrag berücksichtig wird, welcher dann die eingereichten Beträge minimiert).
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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