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Lohnsteuerausgleich
Hallo Leute,
kann man beim Lohnsteuerausgleich auch Brillen und Kontaktlinsen einbringen? Wenn ja, was bringt mir das? Bitte um Hilfe. NACHTRAG: Kann ich den Kirchenbeitrag auch absetzen? |
Du meinst die Arbeitnehmerveranlagung?
Kirchenbeitrag, ja, Sehhilfen glaub ich nicht. |
Zitat:
aber hier unter Außergewöhnliche Belastungen steht das schon drin: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/H...6&MARKE=&rd=1& Aber bringt mir das auch was wenn ich das da reingebe? |
Also: das Anführen von Sehbehelfen wird nur dann etwas bringen, wenn alle Gesundheitsausgaben im Jahr (Zahnersatz, Spitalsaufenthalte, Therapien,...) einen gewissen Prozentsatz des Jahreseinkommens übersteigen. Der Prozentsatz ist variabel, sprich: je höher das Einkommen, umso höher der Prozentsatz. Aber frage mich jetzt nicht, wie hoch diese Prozentsätze sind.
Ich würde die Kosten beim Ausgleich ungeschaut anführen - sollten sie nicht anerkannt werden, werdens eh nicht berücksichtigt und Du wirst beim Bescheid darüber in Kenntnis gesetzt. Mit Strafen oder Ähnlichem hast aber nicht zu rechnen. Was es bringt? Das ist abhängig von Deinem Spitzensteuersatz. Wenn Du dem Mittelstand beispielsweise angehörst, bringt es immerhin 42% (oder etwas weniger, weil ja pro Person ein gewisser Freibetrag berücksichtig wird, welcher dann die eingereichten Beträge minimiert). |
da stehens drin, stimmt.
bei mir wird ja ein gewisser teil von der krankenkasse bezahlt fuer die kontaktlinsen, den selbstbehalt den man am anfang aber zahlen muss kann ich trotzdem abschreiben oder? waren 80€ oda so glaub ich... |
einmal augn lasern lassn und das problem hat sich erledigt :)
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Zitat:
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Du kannst aber ehh auf www.bmf.gv.at eine "Testberechnung" machen lassen.
Ohne einen User zu holen. Da gibst alles ein, was du glaubst, dann siehst was du wofür rausbekommst. Gruß |
damit du derartige kosten abschreiben kannst müssen sie imho einen selbsbehalt von ca. 10% des jahreseinkommens überschreiten. Da musst schon ziemlich marod sein :D .
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Re: Lohnsteuerausgleich
Zitat:
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