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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#10 |
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Veteran
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Was hat die Unschuldsvermutung damit zu tun?
Hier wird gar nichts umgedreht, es geht vielmehr darum, wenn es nötig ist nicht endlos auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen. Dein Ernährunsvergleich ist zwar lieb, aber lassen wir doch die Kirche im Dorf. Meiner Meinung nach handelt es sich bei allen die sich darüber aufregen um den Prototyp von paranoiden Verschwörungstheoretikern. Ach ja, zur Info, es ging auch bisher ohne richterlichen Beschluß: Abkürzung TKG 2003 Index 91/01 Fernmeldewesen Auskünfte an Betreiber von Notrufdiensten § 98. Betreiber haben Betreibern von Notrufdiensten auf deren Verlangen Auskünfte über Stammdaten im Sinne von § 92 Abs. 3 Z 3 lit. a bis d sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6 zu erteilen. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übermittlung ein Notfall, der nur durch Bekanntgabe dieser Informationen abgewehrt werden kann. Die Notwendigkeit der Informationsübermittlung ist vom Betreiber des Notrufdienstes zu dokumentieren und dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Der Betreiber darf die Übermittlung nicht von der vorherigen Darlegung der Notwendigkeit abhängig machen. Den Betreiber des Notrufdienstes trifft die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Auskunftsbegehrens. (Telekommunikationsgesetz 2003, Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ ) |
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