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Handy Ortung
na suba, jetzt dürfens sogar jedes handy in AT OHNE richterlichen beschluss orten.
frechheit sowas, und dann sagens noch dazu "na da is ja eh nix verwerfliches dabei ..." idioten :hammer: |
JA, ja. Ich hab' das gestern bereits auf der ORF-HP im Forum verfolgt. Da waren wieder "Blitzgneisser" unterwegs.
Oder denkt ihr ernsthaft, dass es irgend jemanden interessiert wo ihr euch rumtreibt, sofern ihr euch nichts zu Schulden kommen habt lassen oder ihr nicht in einer Notlage seid??? :confused: |
das ist scheissegal - es hier um prinzip - eben das es OHNE richterlichen beschluss geht. und was ist als nächstes? abhören wann a depperta kibara es möchte?
na leiwand - und dann wird noch verpflichtent das sich jeder ein RFID pflaster auf den arsch klebt, und zusätzlich eine GPS zapferl einführt - dafür brauchen wir dann keinen pass mehr - oder ??? |
imho ist der nutzen höher als der schaden. Ich weis zwar nicht wie das technisch vor sich geht, glaub aber nciht das jeder kieberer daheim online geht und nach lust und laune leute überwachen kann.
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Keine Ahnung wie's läuft aber über die "depperten Kibara" (ja, das nehm ich jetzt persönlich :mad: ) schimpfen...
@loucypher: das glaub ich auch nicht, dass jeder "depperte Kibara" des von zu Hause aus machen kann. (ich weiss es sogar...) Nicht mal von seinem Arbeitsplatz aus. @rev: Paranoia im Anfangsstadium? |
@rev.antun
Richtig. Zur Einreise genügt dann eine Stuhlprobe. @barns Es geht darum, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung eine wichtige Basis dessen, was wir als Rechtsstaat definieren, ist. Die Unschuldsvermutung ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen. Mit der Begründung der Terrorabwehr wird das Prinzip immer mehr umgedreht, sodass man durch die Möglichkeit lückenloser Überwachung kontinuierlich beweisen muss, dass man unschuldig ist. Was würdest du davon halten, wenn der Krankenkassenbeitrag danach gestaffelt wäre, wie gesund man sich ernährt? Man würde ein Implantat in den Mund bekommen, das dokumentiert, wieviel ungesunde Lebensmittel, Alkohol und Nikotin man konsumiert. Wer gesund lebt hat ja nichts zu befürchten - es geht nur darum, diejenigen zu erwischen, die mutwillig das marode Gesundheitssystem belasten. Wärest du dafür oder dagegen? "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave." - Aristoteles von Stageira |
einzige möglichkeit:
Handys tauschen!! dann werden die falschen verdächtigt. oder gleich auf Prepaid umsteigen,dann finden die dich nie. aber alle wollen die achsogünstigen verträge.... |
Das "Witzige" daran ist ja, dass diejenigen, die wirklich etwas zu verbergen haben, schon lange Gegenmaßnahmen wie Handy- und SIM-Kartentausch ergriffen haben, um die Verfolgung zumindest wesentlich zu erschweren, wenn nicht sogar unmöglich zu machen.
Die Ortung ohne richterlichen Beschluss greift, zumindest bezüglich der Verfolgung organisierter Kriminalität, ins Leere. Wenn kein Richter mehr beschließen muss, ob die Begründung eine Überwachung rechtfertigt, wer kontrolliert eurer Meinung nach dann, wozu dieses Instrument verwendet wird? Wer stellt sicher, dass jemand, der Zugriff auf die notwendigen Gerätschaften hat, nicht aus Jux und Tollerei seinen Verwandten, Bekannten oder Mitarbeitern nachspioniert? Dass diese Überlegung nicht so weit hergeholt ist, kann man u.a. hier nachlesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...392649,00.html |
Zitat:
Zitat:
ich hab grundsätzlich nix gegen überwachung aber nicht nach lust und laune der exekutive - ok - jetzt verstanden um was es mir geht |
Was hat die Unschuldsvermutung damit zu tun?
Hier wird gar nichts umgedreht, es geht vielmehr darum, wenn es nötig ist nicht endlos auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen. Dein Ernährunsvergleich ist zwar lieb, aber lassen wir doch die Kirche im Dorf. Meiner Meinung nach handelt es sich bei allen die sich darüber aufregen um den Prototyp von paranoiden Verschwörungstheoretikern. Ach ja, zur Info, es ging auch bisher ohne richterlichen Beschluß: Abkürzung TKG 2003 Index 91/01 Fernmeldewesen Auskünfte an Betreiber von Notrufdiensten § 98. Betreiber haben Betreibern von Notrufdiensten auf deren Verlangen Auskünfte über Stammdaten im Sinne von § 92 Abs. 3 Z 3 lit. a bis d sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6 zu erteilen. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übermittlung ein Notfall, der nur durch Bekanntgabe dieser Informationen abgewehrt werden kann. Die Notwendigkeit der Informationsübermittlung ist vom Betreiber des Notrufdienstes zu dokumentieren und dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Der Betreiber darf die Übermittlung nicht von der vorherigen Darlegung der Notwendigkeit abhängig machen. Den Betreiber des Notrufdienstes trifft die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Auskunftsbegehrens. (Telekommunikationsgesetz 2003, Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ ) |
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