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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 06.12.2007, 12:03   #1
rev.antun
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Handy Ortung

na suba, jetzt dürfens sogar jedes handy in AT OHNE richterlichen beschluss orten.

frechheit sowas, und dann sagens noch dazu "na da is ja eh nix verwerfliches dabei ..."

idioten
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Alt 06.12.2007, 12:21   #2
barns
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JA, ja. Ich hab' das gestern bereits auf der ORF-HP im Forum verfolgt. Da waren wieder "Blitzgneisser" unterwegs.

Oder denkt ihr ernsthaft, dass es irgend jemanden interessiert wo ihr euch rumtreibt, sofern ihr euch nichts zu Schulden kommen habt lassen oder ihr nicht in einer Notlage seid???
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Alt 06.12.2007, 12:26   #3
rev.antun
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das ist scheissegal - es hier um prinzip - eben das es OHNE richterlichen beschluss geht. und was ist als nächstes? abhören wann a depperta kibara es möchte?

na leiwand - und dann wird noch verpflichtent das sich jeder ein RFID pflaster auf den arsch klebt, und zusätzlich eine GPS zapferl einführt - dafür brauchen wir dann keinen pass mehr - oder ???
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Alt 06.12.2007, 12:31   #4
LouCypher
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imho ist der nutzen höher als der schaden. Ich weis zwar nicht wie das technisch vor sich geht, glaub aber nciht das jeder kieberer daheim online geht und nach lust und laune leute überwachen kann.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 06.12.2007, 12:31   #5
barns
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Keine Ahnung wie's läuft aber über die "depperten Kibara" (ja, das nehm ich jetzt persönlich ) schimpfen...

@loucypher: das glaub ich auch nicht, dass jeder "depperte Kibara" des von zu Hause aus machen kann. (ich weiss es sogar...)
Nicht mal von seinem Arbeitsplatz aus.

@rev: Paranoia im Anfangsstadium?
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Alt 06.12.2007, 12:40   #6
mendaxx
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@rev.antun
Richtig. Zur Einreise genügt dann eine Stuhlprobe.

@barns
Es geht darum, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung eine wichtige Basis dessen, was wir als Rechtsstaat definieren, ist. Die Unschuldsvermutung ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen.

Mit der Begründung der Terrorabwehr wird das Prinzip immer mehr umgedreht, sodass man durch die Möglichkeit lückenloser Überwachung kontinuierlich beweisen muss, dass man unschuldig ist.

Was würdest du davon halten, wenn der Krankenkassenbeitrag danach gestaffelt wäre, wie gesund man sich ernährt? Man würde ein Implantat in den Mund bekommen, das dokumentiert, wieviel ungesunde Lebensmittel, Alkohol und Nikotin man konsumiert.
Wer gesund lebt hat ja nichts zu befürchten - es geht nur darum, diejenigen zu erwischen, die mutwillig das marode Gesundheitssystem belasten.

Wärest du dafür oder dagegen?

"Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave."
- Aristoteles von Stageira
____________________________________
"Ford," he said, "you're turning into a penguin. Stop it."
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Alt 06.12.2007, 12:57   #7
r_bonnhof
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einzige möglichkeit:

Handys tauschen!!

dann werden die falschen verdächtigt.

oder gleich auf Prepaid umsteigen,dann finden die dich nie.

aber alle wollen die achsogünstigen verträge....
____________________________________
Auf der Verpackung stand benötigt Windows 9x/2000/XP oder BESSER, also hab ich Linux installiert.
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Alt 06.12.2007, 13:07   #8
mendaxx
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Das "Witzige" daran ist ja, dass diejenigen, die wirklich etwas zu verbergen haben, schon lange Gegenmaßnahmen wie Handy- und SIM-Kartentausch ergriffen haben, um die Verfolgung zumindest wesentlich zu erschweren, wenn nicht sogar unmöglich zu machen.
Die Ortung ohne richterlichen Beschluss greift, zumindest bezüglich der Verfolgung organisierter Kriminalität, ins Leere.

Wenn kein Richter mehr beschließen muss, ob die Begründung eine Überwachung rechtfertigt, wer kontrolliert eurer Meinung nach dann, wozu dieses Instrument verwendet wird?
Wer stellt sicher, dass jemand, der Zugriff auf die notwendigen Gerätschaften hat, nicht aus Jux und Tollerei seinen Verwandten, Bekannten oder Mitarbeitern nachspioniert?

Dass diese Überlegung nicht so weit hergeholt ist, kann man u.a. hier nachlesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...392649,00.html
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"Ford," he said, "you're turning into a penguin. Stop it."
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Alt 06.12.2007, 13:12   #9
rev.antun
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Zitat:
Original geschrieben von barns
Keine Ahnung wie's läuft aber über die "depperten Kibara" (ja, das nehm ich jetzt persönlich ) schimpfen...
... wenn scho da ex chef von ihnen im edelbordell mit dunklen gestalten sich herumgetrieben hat, nun ja es gibt überall scharze schafe - aber lass ma das


Zitat:
Original geschrieben von barns
@rev: Paranoia im Anfangsstadium?
hat nix mit paranoia zu tun, nur mich zipft so eine vorgangsweise an - falls du zufällig den beitrag über die RFID preispickerl gesehen hättest würdest die auch ned wundern - oder ist es ok wenn des RFID preispickerl nach den bezahlen mit bankomat/kreditkarte noch immer aktiv bleibt beim verlassen? nicht alle händler entfernen diesen nach kauf automatisch - so und jetzt denk mal schön nach ...

ich hab grundsätzlich nix gegen überwachung aber nicht nach lust und laune der exekutive - ok - jetzt verstanden um was es mir geht
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Alt 06.12.2007, 13:16   #10
barns
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Was hat die Unschuldsvermutung damit zu tun?
Hier wird gar nichts umgedreht, es geht vielmehr darum, wenn es nötig ist nicht endlos auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen.

Dein Ernährunsvergleich ist zwar lieb, aber lassen wir doch die Kirche im Dorf.

Meiner Meinung nach handelt es sich bei allen die sich darüber aufregen um den Prototyp von paranoiden Verschwörungstheoretikern.

Ach ja, zur Info, es ging auch bisher ohne richterlichen Beschluß:

Abkürzung
TKG 2003

Index
91/01 Fernmeldewesen


Auskünfte an Betreiber von Notrufdiensten

§ 98. Betreiber haben Betreibern von Notrufdiensten auf deren
Verlangen Auskünfte über Stammdaten im Sinne von § 92 Abs. 3 Z 3
lit. a bis d sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6
zu erteilen. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Zulässigkeit
der Übermittlung ein Notfall, der nur durch Bekanntgabe dieser
Informationen abgewehrt werden kann. Die Notwendigkeit der
Informationsübermittlung ist vom Betreiber des Notrufdienstes zu
dokumentieren und dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Der Betreiber darf die
Übermittlung nicht von der vorherigen Darlegung der Notwendigkeit
abhängig machen. Den Betreiber des Notrufdienstes trifft die
Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des
Auskunftsbegehrens.

(Telekommunikationsgesetz 2003, Quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/ )
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