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#7 |
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<< Gayliebt >>
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Korrekte Antwort vom Suleiman!
Bei Gewährleistung (Anspruch gegenüber dem Verkäufer) braucht es fast immer eine Rechnung. Im Falle einer (Hersteller)Garantie genügt meist die Seriennummer, etc. als Kaufnachweis. Im Fall SE habe ich bis dato mit den SE-Kundenpartner keine Probleme im Garantiefall gehabt. lg Oliver
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