WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.11.2007, 21:15   #1
chrisne
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692


Standard Unterlassungsaufforderung

hi,

ich habe eine Unterlassungsaufforderung bekommen, weil ich länger als 3 Stunden auf einem Parkplatz gestanden bin.
Gut, mein Pech.
Nur was mich wundert wie kommt der Anwalt an meine Daten heran.
Ist ja keine Anzeige von der Polizei sondern ein normaler Wisch von einen Deppen der halt 180 Euro will.
Wie kann ich mir das Vorstellen?
Ruft der beim Verkehrsamt an und weint sich dort aus, dass ein Fahrzeug länger als erlaubt am Parkplatz gestanden ist und jetzt brauche ich die Personendaten?

Weiss das wer von euch?


edit:
Von meinem Auto wurden Fotos gemacht (zwecks Beweissaufnahme). Wie schaut es da bezüglich Datensicherung aus. Videos sind ja nur mit Kameras zu machen die gemeldet sind. Wie schaut es da mit Fotos aus?

edit 2:
Wenn ein Anwalt von mir Geld will weil er Kosten gehabt hat, darf er dies dann ohne Rechnung machen. Ich habe ja nur ein Wisch mit einem Erlagschein bekommen, aber keine Rechnung.

thx
chrisne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 00:44   #2
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

ahhh.. also das was dir passiert ist, ist mir vor ca. 2 monaten passiert..

und zwar war das bei mir so eine parkplatz-service-ginds-agentur.. die fahren rum.. und machen immer fotos aller autos. und wer länger als 3 h wo steht, der kriegt dann ne anzeige.. die reichen das dann sozusagen direkt an den anwalt weiter und meinen es würd einem günstiger kommen als "abschleppen".. rofl.. natürlich blödsinn..

bei mir wars so:

wir haben einen garten.. und beim pennymarkt bei uns steht vor unserem eingang zum garten ein großes X für freihalten und am tor "privatparkplatz".. trotzdem hat so ein scherzküberl fotos gmacht und die weitergereicht.. (zum garten kommt man nur über deren parkplatz.. )

jedenfalls haben wir reklamiert, weils das ja nicht sein kann, dass wir da auf unserem eigenen parkplatz angezeigt werden .. (der anwalt schob alles auf dieses parkplatz-unternehmen da.. und die schoben es auf den pennymarkt, weil der nicht bescheid gegeben hat.. aber ich mein.. wenn tägl. dasselbe auto dort steht.. hättens a sichs de idioten a denken können.. )..

von uns wollten die übrigens 198€ haben..

nun.. wir haben denen damit gedroht vors gericht zu gehn wenn nicht einer von ihnen die summe übernimmt.. und da es auch unser parkplatz war, mussten wir natürlich a net blechen.. stattdessen gabs ne entschuldigung vom pennymarkt mit blumen und 200€ einkaufsgutscheinen..


wie das jetzt bei dir ist weiß ich nicht.. ich würd jedenfalls dagegen berufen.. weiß nicht wie du genau vorgehn kannst.. evt. den parkplatzbetreiber kontaktieren oder kundenschutz oder so.. weil i denk ja mal.. ein strafzettel hätts auch getan bzw. abschleppen, was dir sicher nicht so teuer gekommen wär, wie ein weiterreichen an einen anwalt.. bzw. schau mal ob es dort eine beschilderung gibt, die die maximale parkdauer auch angibt.. wenn nicht, dann fragst mal wie sie auf ihre "3h parkdauer" kommen, und weigerst dich zu zahlen.. den ohne irgendwelche hinweise, könnens dich mal ordentlich.. am besten die mails (wir habens über mailg eklärt) sowohl an dieses unternehmen, als auch direkt an den anwalt und den parkplatzbetreiber schicken.. und gib dich da auf keinen fall mit einem "nein" zufrieden.. das das ist das erste wast vom anwalt hören willst.. das eh alles so ok ist, wie dies gmacht haben.. am besten argumentieren: "du kennst dich mit der rechtslage soweit aus, dasst weißt das sie im unrecht sind.. (vorher wegen beschilderung usw. auch schauen.. )

viel erfolg.. halt mich auf dem laufenden..

mfg




PS: bevor ichs vergesse.. die FOTOS MÜSSEN sie dir auf wunsch zukommen lassen.. uns wurden die recht schnell per mail zugeschickt.. vom auto usw... dort steht dann auch die uhrzeit und die dauer.. also vorher-nachher foto..
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 01:08   #3
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

hm.. hab grad gschaut ob i des original nu hab.. damit i dir a kopie vo der mail zukommen lass, die ich da gschriebn hab.. leider nicht mehr im ordner.. nun ja.. sorry
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 08:48   #4
pong
Inventar
 
Benutzerbild von pong
 
Registriert seit: 25.12.2000
Alter: 41
Beiträge: 9.063

Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
sondern ein normaler Wisch
ist er nachweislich bei dir angekommen? Wenn nicht, dann hast du ihn nicht bekommen

Zitat:
Wenn ein Anwalt von mir Geld will weil er Kosten gehabt hat, darf er dies dann ohne Rechnung machen. Ich habe ja nur ein Wisch mit einem Erlagschein bekommen, aber keine Rechnung.
Ähem der Geschädigte (deiner ist wohl zuoft gegen den Türstock gelaufen) kann das Geld von dir für seinen dem Anwalt gemachten Aufwand zurückverlangen, aber nicht der Anwalt selbst.

btw. RV vorhanden?

Wars der Parkplatz des Geschädigten oder ein öffentlicher?

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
pong ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 09:17   #5
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Wo war denn das genau?
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 09:24   #6
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

jo, der abmahnwahn wird auch bei uns beliebt

Ich kenne aber so einen ähnlichen Fall, aber da gehts um ein kurzes Stück Privatstrasse zwischen zwei öffentlichen Strassen. Angeblich is sowas möglich (da es mich aber nicht betroffen hat, habe ich auch nicht weiter nachgeforscht).
Falls RV vorhanden, würde ich evtl. mal dort nachfragen.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 11:10   #7
Oli
<< Gayliebt >>
 
Benutzerbild von Oli
 
Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

Standard

Kürzlich war im Fernsehen (ich glaube bei "Thema") ein Bericht über die neue Form der Abzocke. Es gibt Rechtsanwälte, Abschleppdienste oder sog. Sicherheitsfirmen, die sich diese neue Einnahmequelle geschaffen haben.

Diese werben meist bei Unternehmen mit größeren Privatparkplätzen, dass sie - meist ohne Kosten für die Unternehmen - dafür sorgen, dass die Parkplätze frei von unberechtigten Parkern bleiben. Die Parkplatzeigentümer willigen meist diesem Deal ein, da sie sich die Parkplatzkapazitäten kostenlos frei halten und nicht um Falschparker kümmern müssen und die "Abzocker" können sich ein leichtes Geld verdienen.

@Chrsine: Grundsätzlich ist diese Form der "Abzocke" rechtens, da Du ja auf Privatgrund gestanden bist. Da es im österr. Recht keine Abmahnungen gibt !!, helfen hier nur Unterlassungserklärungen, die an sich noch keine Bestrafung darstellen. Du versprichst lediglich mit Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung, dass Du nicht mehr dort Parkst. Die Rechtsanwaltkosten dürfen den Beschuldigten verrechnet werden. Die Daten des Fahrzeughalters werden herausgegeben, ist auch rechtlich OK.

Für Dich ist folgendes zu klären:

- war der Parkplatz ausreichend als "Privatgrund" gekennzeichnet?
- gibt es keine Formfehler (Beweismittel, etc.) - Fotos sind als
Beweismittel natürlich zulässig. Hat ja nichts mit Datenschutz
zu tun.
- ist die Höhe der verrechneten Anwaltskosten in Ordnung

All diese Fragen können bei einer kostenlosn Rechtsberatung, ÖAMTC Rechtsdienst, etc. geklärt werden. Im Fernsehbericht wurde auch geraten, evtl. mit dem Kläger/Firma in Verbindung zu treten, und über den Preis zu verhandeln. Meist gibts einen Nachlass, da sich ja diese Firma eine aufwändiges Gerichtsverfahren ersparen will.

lg Oliver
____________________________________
lg Oliver

Andere News auf www.OLIKLA.com
Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR
Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB
Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 11:12   #8
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


Standard

hast du bereits eine besitzstörungsklage oder einfach eine abmahnung eines anwalts bekommen (für einen aussergerichtlichen vergleich)? wenn du dort wirklich geparkt hast wo du nicht hättest dürfen gebe ich dir den guten rat zu zahlen. sonst lässt du dich auf ein besitzstörungsverfahren ein und das wird definitiv noch (wesentlich) teurer. wenn der beweisfotos hat, hast du sowieso keine chance.
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 11:14   #9
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard

Darum wäre auch interessant, wo das ganze genau geschehen ist. Wenn man z.B. bei einem Supermarktparkplatz eine Erklärung unterzeichnet, dass man nie wieder dort parkt - ob das im Sinne der Supermarktbetreiber ist?
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 11:14   #10
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Oli



Für Dich ist folgendes zu klären:

- war der Parkplatz ausreichend als "Privatgrund" gekennzeichnet?
- gibt es keine Formfehler (Beweismittel, etc.) - Fotos sind als
Beweismittel natürlich zulässig. Hat ja nichts mit Datenschutz
zu tun.
- ist die Höhe der verrechneten Anwaltskosten in Ordnung

All diese Fragen können bei einer kostenlosn Rechtsberatung, ÖAMTC Rechtsdienst, etc. geklärt werden. Im Fernsehbericht wurde auch geraten, evtl. mit dem Kläger/Firma in Verbindung zu treten, und über den Preis zu verhandeln. Meist gibts einen Nachlass, da sich ja diese Firma eine aufwändiges Gerichtsverfahren ersparen will.

lg Oliver

das mit den fotos wird sicher passen.. auf sowas schaun die schon genau.. wichtig sollte aber nicht nur das sein, was du angeführt hast, sondern auch ob die absolute parkdauer wo angegeben ist .. denk mal da kann man sich auch drauf berufen sollte nichts dastehn..

mfg
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag