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chrisne 25.11.2007 21:15

Unterlassungsaufforderung
 
hi,

ich habe eine Unterlassungsaufforderung bekommen, weil ich länger als 3 Stunden auf einem Parkplatz gestanden bin.
Gut, mein Pech.
Nur was mich wundert wie kommt der Anwalt an meine Daten heran.
Ist ja keine Anzeige von der Polizei sondern ein normaler Wisch von einen Deppen der halt 180 Euro will.
Wie kann ich mir das Vorstellen?
Ruft der beim Verkehrsamt an und weint sich dort aus, dass ein Fahrzeug länger als erlaubt am Parkplatz gestanden ist und jetzt brauche ich die Personendaten?

Weiss das wer von euch?


edit:
Von meinem Auto wurden Fotos gemacht (zwecks Beweissaufnahme). Wie schaut es da bezüglich Datensicherung aus. Videos sind ja nur mit Kameras zu machen die gemeldet sind. Wie schaut es da mit Fotos aus?

edit 2:
Wenn ein Anwalt von mir Geld will weil er Kosten gehabt hat, darf er dies dann ohne Rechnung machen. Ich habe ja nur ein Wisch mit einem Erlagschein bekommen, aber keine Rechnung.

thx

FearoftheDark 26.11.2007 00:44

ahhh.. also das was dir passiert ist, ist mir vor ca. 2 monaten passiert..

und zwar war das bei mir so eine parkplatz-service-ginds-agentur.. die fahren rum.. und machen immer fotos aller autos. und wer länger als 3 h wo steht, der kriegt dann ne anzeige.. die reichen das dann sozusagen direkt an den anwalt weiter und meinen es würd einem günstiger kommen als "abschleppen".. rofl.. natürlich blödsinn..

bei mir wars so:

wir haben einen garten.. und beim pennymarkt bei uns steht vor unserem eingang zum garten ein großes X für freihalten und am tor "privatparkplatz".. trotzdem hat so ein scherzküberl fotos gmacht und die weitergereicht.. (zum garten kommt man nur über deren parkplatz.. )

jedenfalls haben wir reklamiert, weils das ja nicht sein kann, dass wir da auf unserem eigenen parkplatz angezeigt werden :lol:.. (der anwalt schob alles auf dieses parkplatz-unternehmen da.. und die schoben es auf den pennymarkt, weil der nicht bescheid gegeben hat.. aber ich mein.. wenn tägl. dasselbe auto dort steht.. hättens a sichs de idioten a denken können.. )..

von uns wollten die übrigens 198€ haben..

nun.. wir haben denen damit gedroht vors gericht zu gehn wenn nicht einer von ihnen die summe übernimmt.. und da es auch unser parkplatz war, mussten wir natürlich a net blechen.. stattdessen gabs ne entschuldigung vom pennymarkt mit blumen und 200€ einkaufsgutscheinen..


wie das jetzt bei dir ist weiß ich nicht.. ich würd jedenfalls dagegen berufen.. weiß nicht wie du genau vorgehn kannst.. evt. den parkplatzbetreiber kontaktieren oder kundenschutz oder so.. weil i denk ja mal.. ein strafzettel hätts auch getan bzw. abschleppen, was dir sicher nicht so teuer gekommen wär, wie ein weiterreichen an einen anwalt.. bzw. schau mal ob es dort eine beschilderung gibt, die die maximale parkdauer auch angibt.. wenn nicht, dann fragst mal wie sie auf ihre "3h parkdauer" kommen, und weigerst dich zu zahlen.. den ohne irgendwelche hinweise, könnens dich mal ordentlich.. am besten die mails (wir habens über mailg eklärt) sowohl an dieses unternehmen, als auch direkt an den anwalt und den parkplatzbetreiber schicken.. und gib dich da auf keinen fall mit einem "nein" zufrieden.. das das ist das erste wast vom anwalt hören willst.. das eh alles so ok ist, wie dies gmacht haben.. am besten argumentieren: "du kennst dich mit der rechtslage soweit aus, dasst weißt das sie im unrecht sind.. (vorher wegen beschilderung usw. auch schauen.. )

viel erfolg.. halt mich auf dem laufenden..

mfg




PS: bevor ichs vergesse.. die FOTOS MÜSSEN sie dir auf wunsch zukommen lassen.. uns wurden die recht schnell per mail zugeschickt.. vom auto usw... dort steht dann auch die uhrzeit und die dauer.. also vorher-nachher foto..

FearoftheDark 26.11.2007 01:08

hm.. hab grad gschaut ob i des original nu hab.. damit i dir a kopie vo der mail zukommen lass, die ich da gschriebn hab.. leider nicht mehr im ordner.. nun ja.. sorry :(

pong 26.11.2007 08:48

Zitat:

sondern ein normaler Wisch
ist er nachweislich bei dir angekommen? Wenn nicht, dann hast du ihn nicht bekommen

Zitat:

Wenn ein Anwalt von mir Geld will weil er Kosten gehabt hat, darf er dies dann ohne Rechnung machen. Ich habe ja nur ein Wisch mit einem Erlagschein bekommen, aber keine Rechnung.
Ähem der Geschädigte (deiner ist wohl zuoft gegen den Türstock gelaufen) kann das Geld von dir für seinen dem Anwalt gemachten Aufwand zurückverlangen, aber nicht der Anwalt selbst.

btw. RV vorhanden?

Wars der Parkplatz des Geschädigten oder ein öffentlicher?

pong

Alex1 26.11.2007 09:17

Wo war denn das genau?

holzi 26.11.2007 09:24

jo, der abmahnwahn wird auch bei uns beliebt :(

Ich kenne aber so einen ähnlichen Fall, aber da gehts um ein kurzes Stück Privatstrasse zwischen zwei öffentlichen Strassen. Angeblich is sowas möglich (da es mich aber nicht betroffen hat, habe ich auch nicht weiter nachgeforscht).
Falls RV vorhanden, würde ich evtl. mal dort nachfragen.

Oli 26.11.2007 11:10

Kürzlich war im Fernsehen (ich glaube bei "Thema") ein Bericht über die neue Form der Abzocke. Es gibt Rechtsanwälte, Abschleppdienste oder sog. Sicherheitsfirmen, die sich diese neue Einnahmequelle geschaffen haben.

Diese werben meist bei Unternehmen mit größeren Privatparkplätzen, dass sie - meist ohne Kosten für die Unternehmen - dafür sorgen, dass die Parkplätze frei von unberechtigten Parkern bleiben. Die Parkplatzeigentümer willigen meist diesem Deal ein, da sie sich die Parkplatzkapazitäten kostenlos frei halten und nicht um Falschparker kümmern müssen und die "Abzocker" können sich ein leichtes Geld verdienen.

@Chrsine: Grundsätzlich ist diese Form der "Abzocke" rechtens, da Du ja auf Privatgrund gestanden bist. Da es im österr. Recht keine Abmahnungen gibt !!, helfen hier nur Unterlassungserklärungen, die an sich noch keine Bestrafung darstellen. Du versprichst lediglich mit Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung, dass Du nicht mehr dort Parkst. Die Rechtsanwaltkosten dürfen den Beschuldigten verrechnet werden. Die Daten des Fahrzeughalters werden herausgegeben, ist auch rechtlich OK.

Für Dich ist folgendes zu klären:

- war der Parkplatz ausreichend als "Privatgrund" gekennzeichnet?
- gibt es keine Formfehler (Beweismittel, etc.) - Fotos sind als
Beweismittel natürlich zulässig. Hat ja nichts mit Datenschutz
zu tun.
- ist die Höhe der verrechneten Anwaltskosten in Ordnung

All diese Fragen können bei einer kostenlosn Rechtsberatung, ÖAMTC Rechtsdienst, etc. geklärt werden. Im Fernsehbericht wurde auch geraten, evtl. mit dem Kläger/Firma in Verbindung zu treten, und über den Preis zu verhandeln. Meist gibts einen Nachlass, da sich ja diese Firma eine aufwändiges Gerichtsverfahren ersparen will.

lg Oliver

jayjay 26.11.2007 11:12

hast du bereits eine besitzstörungsklage oder einfach eine abmahnung eines anwalts bekommen (für einen aussergerichtlichen vergleich)? wenn du dort wirklich geparkt hast wo du nicht hättest dürfen gebe ich dir den guten rat zu zahlen. sonst lässt du dich auf ein besitzstörungsverfahren ein und das wird definitiv noch (wesentlich) teurer. wenn der beweisfotos hat, hast du sowieso keine chance.

Alex1 26.11.2007 11:14

Darum wäre auch interessant, wo das ganze genau geschehen ist. Wenn man z.B. bei einem Supermarktparkplatz eine Erklärung unterzeichnet, dass man nie wieder dort parkt - ob das im Sinne der Supermarktbetreiber ist? :D

FearoftheDark 26.11.2007 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Oli



Für Dich ist folgendes zu klären:

- war der Parkplatz ausreichend als "Privatgrund" gekennzeichnet?
- gibt es keine Formfehler (Beweismittel, etc.) - Fotos sind als
Beweismittel natürlich zulässig. Hat ja nichts mit Datenschutz
zu tun.
- ist die Höhe der verrechneten Anwaltskosten in Ordnung

All diese Fragen können bei einer kostenlosn Rechtsberatung, ÖAMTC Rechtsdienst, etc. geklärt werden. Im Fernsehbericht wurde auch geraten, evtl. mit dem Kläger/Firma in Verbindung zu treten, und über den Preis zu verhandeln. Meist gibts einen Nachlass, da sich ja diese Firma eine aufwändiges Gerichtsverfahren ersparen will.

lg Oliver


das mit den fotos wird sicher passen.. auf sowas schaun die schon genau.. wichtig sollte aber nicht nur das sein, was du angeführt hast, sondern auch ob die absolute parkdauer wo angegeben ist .. denk mal da kann man sich auch drauf berufen sollte nichts dastehn..

mfg


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