Zitat:
Original geschrieben von holzi
Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
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Das stimmt so nicht ... Privatrezepte müssen, wie TONI_B angeführt hat, umgeschrieben werden. Bei einigen Krankenkassen (z.B. der Wiener Gebietskrankenkasse) geht das auch über die Apotheke; andere Krankenkassen erlauben es der Apotheke mitunter nicht, dass sie das Rezept selber umschreiben. Wenn ich meine Privatrezepte einlöse, dann muss ich in der Apotheke unterschreiben, dass ich bei der WGKK bin - und gut ist. Und ich werde jedes Mal extra gefragt: Wiener Kasse?
Hier gibt es also keine einheitliche Regelung - ist eben vom Versicherungsträger abhängig.