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walhalla 11.10.2007 18:12

Rezept vom Wahlarzt?
 
Hallo,

wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet. Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen)
oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)?

Ich hab mit google nur widersprüchliche Angaben gefunden. Hat da jemand Erfahrung damit?

Danke,
walhalla

TONI_B 11.10.2007 21:48

Re: Rezept vom Wahlarzt?
 
Zitat:

Original geschrieben von walhalla
Hallo,

wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet.

Das stimmt so sicher nicht!
1. Hängt davon ab, bei welcher KK du versichert bist...
2. Bekommst du nur den jeweiligen Kassensatz und der kann wesentlich niedriger sein (zB. bekomme ich einmal 19€ wenn ich 65€ bezahle und bei einem anderen Arzt 50€ retour, je nachdem, welche Leistungen er verrechnet. Außerdem bin ich bei der BVA und habe grundsätzlich 20% Selbstbehalt)


Zitat:

Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen)
oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)?
Am besten ist es, wenn du zu einem Arzt gehst, der deine KK hat und das Rezept umschreiben läßt. Oder du fragst wie viel das Medikament kostet und zahlst es selber, wenn es nicht viel mehr als die Rezeptgebühr kostet. Ist zwar selten, kommt aber doch vor.

holzi 12.10.2007 07:42

Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.

Satan_666 12.10.2007 08:38

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
Das stimmt so nicht ... Privatrezepte müssen, wie TONI_B angeführt hat, umgeschrieben werden. Bei einigen Krankenkassen (z.B. der Wiener Gebietskrankenkasse) geht das auch über die Apotheke; andere Krankenkassen erlauben es der Apotheke mitunter nicht, dass sie das Rezept selber umschreiben. Wenn ich meine Privatrezepte einlöse, dann muss ich in der Apotheke unterschreiben, dass ich bei der WGKK bin - und gut ist. Und ich werde jedes Mal extra gefragt: Wiener Kasse?

Hier gibt es also keine einheitliche Regelung - ist eben vom Versicherungsträger abhängig.

holzi 12.10.2007 08:58

Aber im Endeffekt zahlst du nur die Rezeptgebühr (ohne es von einem anderen Arzt umschreiben lassen zu müssen)? - bei der wgkk
Würde einem zumindest einen extra-Weg ersparen.

pong 12.10.2007 09:12

Zitat:

bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet.
Falsch, du bekommst das von der KK zurückerstattet, was diese dem Arzt für diese Behandlung verrechnen würde.

Zitat:

Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Fragst am besten - sofern es nicht die WGKK ist - direkt dort nach

pong

kikakater 13.10.2007 09:32

Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten

TONI_B 13.10.2007 15:48

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten
= Antwort auf welche Frage?

samc 13.10.2007 15:59

kommt darauf an, bei welcher kk du versichert bist...

hier ein interessanter link zum thema wahlarzt in wien:
http://www.aekwien.or.at/197.html

und wahlarzt in nö:
http://cms.arztnoe.at/cms/beitrag/1000838/105576/

walhalla 13.10.2007 16:21

Hallo,

Danke für die Antworten. Ich bin bei der WGKK, also sollte das Umschreiben keine Probleme machen.


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