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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 23.08.2007, 21:14   #1
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


Standard Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?

ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!

vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch.
Eltoro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2007, 22:38   #2
mike_rosoft
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2007
Beiträge: 13


Standard

nein,sonst wäre er auf der rechnung.
wäre ja so,wenn du in den flieger steigst,und bei der stewardess noch maut löhnen solltest.

den darf dann der veranstalter zahlen,aber net ich.
mike_rosoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 00:33   #3
samc
Veteran
 
Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 53
Beiträge: 222


Standard Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?

Zitat:
Original geschrieben von Eltoro
ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!

vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch.
du hast aber die AGB´s bei buchung unterschrieben, oder??????
____________________________________
*per aspera ad astra*

...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen...

*omnia vincit amor*
samc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:29   #4
Alex1
Alter Sack
 
Benutzerbild von Alex1
 
Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579

Mein Computer

Standard Re: Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?

Zitat:
Original geschrieben von samc
du hast aber die AGB´s bei buchung unterschrieben, oder??????
Deswegen müssen sie aber noch lange nicht rechtlich haltbar sein.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
Alex1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 10:08   #5
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

na ja er kann ja mal anfangen zu streiten, dann ist der flug auch schon erledigt.

um welchen betrag geht es denn da?
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 14:10   #6
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

hab ich das richtige verstanden die wollten eine nachzahlung, über einen betrag der ursprünglich nicht in der rechnung stand.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 14:29   #7
pilot-en
Inventar
 
Registriert seit: 16.11.2006
Alter: 49
Beiträge: 1.732


Standard

Ja, ich habe es auch nicht verstanden
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Take care and happy landings!

Ernesto

\"Politiker und Windeln haben eines gemeinsam, man muss sie ständig wechseln... und aus dem gleichen Grund\"
Alte Weisheit aus unbekannter Quelle
pilot-en ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2007, 05:42   #8
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


Standard

ok, nochmals zur erklärung:

ich habe für vier personen einen urlaub gebucht, irgendwann im juni und auch die verlangte anzahlung geleistet. dann hab ich vor ca. 2 wochen den rest wie verlangt zeitgerecht überwiesen. vor ca. einer woche ist dann die aufforderung gekommen, wegen erhöhter treibstoffpreise einen zusätzlichen kerosinzuschlag zu bezahlen zu dem bereits bezahlten. es geht zwar nur um 80 euro aber es geht mir hier auch ums prinzip. sie haben sich ja mit ihren agb abgesichert, jedoch bin ich nicht so sicher ob sie das auch dürfen?!?
Eltoro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2007, 07:13   #9
samc
Veteran
 
Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 53
Beiträge: 222


Standard

preiserhöhungen sind prinzipiell nur für kosten zulässig, auf die der reiseveranstalter keinen Einfluss hat, benzinpreis, wechselkurese, etc.und dürfen 10 % des reisepreises nicht überschreiten, es gibt jedoch verschiendene fristen einzuhalten!

hier ein artikel von der ak dazu:
http://noe.arbeiterkammer.at/www-588...0-AD-2894.html
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