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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Master
![]() Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662
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ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!
vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch. |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2007
Beiträge: 13
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nein,sonst wäre er auf der rechnung.
wäre ja so,wenn du in den flieger steigst,und bei der stewardess noch maut löhnen solltest. den darf dann der veranstalter zahlen,aber net ich. |
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#3 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 53
Beiträge: 222
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Zitat:
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*per aspera ad astra* ![]() ...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen... ![]() *omnia vincit amor* |
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#4 | |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Zitat:
____________________________________
Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#5 |
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Inventar
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na ja er kann ja mal anfangen zu streiten, dann ist der flug auch schon erledigt.
um welchen betrag geht es denn da? |
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#6 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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hab ich das richtige verstanden die wollten eine nachzahlung, über einen betrag der ursprünglich nicht in der rechnung stand.
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Greetings LouCypher |
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#7 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 16.11.2006
Alter: 49
Beiträge: 1.732
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Ja, ich habe es auch nicht verstanden
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Take care and happy landings! Ernesto \"Politiker und Windeln haben eines gemeinsam, man muss sie ständig wechseln... und aus dem gleichen Grund\" Alte Weisheit aus unbekannter Quelle |
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#8 |
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Master
![]() Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662
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ok, nochmals zur erklärung:
ich habe für vier personen einen urlaub gebucht, irgendwann im juni und auch die verlangte anzahlung geleistet. dann hab ich vor ca. 2 wochen den rest wie verlangt zeitgerecht überwiesen. vor ca. einer woche ist dann die aufforderung gekommen, wegen erhöhter treibstoffpreise einen zusätzlichen kerosinzuschlag zu bezahlen zu dem bereits bezahlten. es geht zwar nur um 80 euro aber es geht mir hier auch ums prinzip. sie haben sich ja mit ihren agb abgesichert, jedoch bin ich nicht so sicher ob sie das auch dürfen?!? |
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#9 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 53
Beiträge: 222
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preiserhöhungen sind prinzipiell nur für kosten zulässig, auf die der reiseveranstalter keinen Einfluss hat, benzinpreis, wechselkurese, etc.und dürfen 10 % des reisepreises nicht überschreiten, es gibt jedoch verschiendene fristen einzuhalten!
hier ein artikel von der ak dazu: http://noe.arbeiterkammer.at/www-588...0-AD-2894.html
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*per aspera ad astra* ![]() ...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen... ![]() *omnia vincit amor* |
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