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Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!
vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch. |
nein,sonst wäre er auf der rechnung.
wäre ja so,wenn du in den flieger steigst,und bei der stewardess noch maut löhnen solltest. den darf dann der veranstalter zahlen,aber net ich. |
Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
Zitat:
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Re: Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
Zitat:
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na ja er kann ja mal anfangen zu streiten, dann ist der flug auch schon erledigt.
um welchen betrag geht es denn da? |
hab ich das richtige verstanden die wollten eine nachzahlung, über einen betrag der ursprünglich nicht in der rechnung stand.
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Ja, ich habe es auch nicht verstanden :confused:
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ok, nochmals zur erklärung:
ich habe für vier personen einen urlaub gebucht, irgendwann im juni und auch die verlangte anzahlung geleistet. dann hab ich vor ca. 2 wochen den rest wie verlangt zeitgerecht überwiesen. vor ca. einer woche ist dann die aufforderung gekommen, wegen erhöhter treibstoffpreise einen zusätzlichen kerosinzuschlag zu bezahlen zu dem bereits bezahlten. es geht zwar nur um 80 euro aber es geht mir hier auch ums prinzip. sie haben sich ja mit ihren agb abgesichert, jedoch bin ich nicht so sicher ob sie das auch dürfen?!? |
preiserhöhungen sind prinzipiell nur für kosten zulässig, auf die der reiseveranstalter keinen Einfluss hat, benzinpreis, wechselkurese, etc.und dürfen 10 % des reisepreises nicht überschreiten, es gibt jedoch verschiendene fristen einzuhalten!
hier ein artikel von der ak dazu: http://noe.arbeiterkammer.at/www-588...0-AD-2894.html |
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