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Eltoro 23.08.2007 21:14

Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
 
ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!

vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch.

mike_rosoft 23.08.2007 22:38

nein,sonst wäre er auf der rechnung.
wäre ja so,wenn du in den flieger steigst,und bei der stewardess noch maut löhnen solltest.

den darf dann der veranstalter zahlen,aber net ich.

samc 24.08.2007 00:33

Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
 
Zitat:

Original geschrieben von Eltoro
ist ein Treibstoffzuschlag nach bereits bezahlter rechnung (in 3 wochen ist reiseantritt) gesetzlich gültig? in den agb kann ich ja bald was schreiben!

vielleicht gibts ja rechtsexperten unter euch.

du hast aber die AGB´s bei buchung unterschrieben, oder??????

Alex1 24.08.2007 09:29

Re: Re: Treibstoffzuschlag gesetzlich haltbar?
 
Zitat:

Original geschrieben von samc
du hast aber die AGB´s bei buchung unterschrieben, oder??????
Deswegen müssen sie aber noch lange nicht rechtlich haltbar sein.

rev.antun 24.08.2007 10:08

na ja er kann ja mal anfangen zu streiten, dann ist der flug auch schon erledigt.

um welchen betrag geht es denn da?

LouCypher 24.08.2007 14:10

hab ich das richtige verstanden die wollten eine nachzahlung, über einen betrag der ursprünglich nicht in der rechnung stand.

pilot-en 24.08.2007 14:29

Ja, ich habe es auch nicht verstanden :confused:

Eltoro 25.08.2007 05:42

ok, nochmals zur erklärung:

ich habe für vier personen einen urlaub gebucht, irgendwann im juni und auch die verlangte anzahlung geleistet. dann hab ich vor ca. 2 wochen den rest wie verlangt zeitgerecht überwiesen. vor ca. einer woche ist dann die aufforderung gekommen, wegen erhöhter treibstoffpreise einen zusätzlichen kerosinzuschlag zu bezahlen zu dem bereits bezahlten. es geht zwar nur um 80 euro aber es geht mir hier auch ums prinzip. sie haben sich ja mit ihren agb abgesichert, jedoch bin ich nicht so sicher ob sie das auch dürfen?!?

samc 25.08.2007 07:13

preiserhöhungen sind prinzipiell nur für kosten zulässig, auf die der reiseveranstalter keinen Einfluss hat, benzinpreis, wechselkurese, etc.und dürfen 10 % des reisepreises nicht überschreiten, es gibt jedoch verschiendene fristen einzuhalten!

hier ein artikel von der ak dazu:
http://noe.arbeiterkammer.at/www-588...0-AD-2894.html


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