![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Hardware Simmer helfen Simmern - Fragen, Antworten, Diskussionen zu flugsimulatorspezifischen Hardwareproblemen. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#11 |
Master
![]() Registriert seit: 26.02.2002
Beiträge: 607
|
![]() Hallo AUA737!
Was das Rückgaberecht anbelangt, möchte ich mich meinen "Vorrednern" anschließen, die ja alle der Meinung sind, dass der Riegel wegen Mangels zurückgenommen werden muss. Drei kleine Tipps von mir: 1) Sei diplomatisch bei dem Rücknahmegespräch. 2) Es ist überhaupt nicht nötig, den zweiten Riegel (oder weitere) vom gleichen Typ zu wählen. Ich selbst habe mehrmals erlebt, dass Riegel gleichen Herstellers sich nicht vertragen. 3) Kauf nicht bei Conrad (zu teuer) sondern wende dich an Computerläden. Ich kenne mich in Österreich nicht aus. Aber auch dort wird es sicher auch Fachläden geben. Oder bestelle z.B. bei Schiwi. Das ist zumindest ein Laden mit günstigen Preisen und Kenntnissen über Speicherriegelproblemen. Die nehmen z.B.jeden Riegel zurück, wenn er mit den/dem vorhandenen nicht "harmoniert". Günni |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
Elite
![]() Registriert seit: 23.07.2000
Alter: 63
Beiträge: 1.391
|
![]() ...also unter Rückgaberecht verstehe ich: gefällt mir nicht-ich möchte mein Geld zurück.Aber in diesem Fall hast du wohl einen Garantieanspruch(2jahre)...
____________________________________
gruß Jörg |
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Master
![]() Registriert seit: 04.12.2000
Alter: 62
Beiträge: 692
|
![]() War ja nicht zum Mitlesen...
![]() Rückgaberecht: Umtausch wegen nicht gefallen, Zurückgeben weil falsch gekauft oder doch nicht gewollt etc. Gewährleistung oder Garantie (kleiner Unterschied, der hier nichts zur Sache tut): Wenn defekt oder nicht funktionstüchtig muss umgetauscht oder repariert werden. Dies ist EU weit einheitlich geregelt und nicht abdingbar. Natürlich kann ich die Rücknahme in erstem Fall verweigern. Garantieansprüche/Gewährleistungsansprüche allerdings nicht. Ein Grenzfall sind CPUs - da wird FAST IMMER ein Kundenfehlverhalten vorgeschoben (Überhitzung), um den Umtausch zu umgehen (ist mir schon passiert). Weil Kundenfehlverhalten auch Gewährleistungsansprüche einschränkt - aber nur dann. LG und nix für Ungut Bernd |
![]() |
![]() |
![]() |
#14 | |
bitte Mailadresse prüfen!
|
![]() Zitat:
Ist wie im Schuhladen wenn die "Tante" an der Kasse mit erhobenem Zeigefinger sagt : "Ohne Karton sind die Schuhe vom Umtausch ausgeschlossen" - Blösinn pur... Hier in Deutschland kann ich sogar eine Mikrowelle kaufen, die zuhause komplett in Einzelteile zerlegen und dann wieder umtauschen wenn ich behaupte die war von Anfang an kaputt... Wie sowas woanders funktioniert weiß ich nicht... Gruß Dirk |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#15 |
Jr. Member
![]() |
![]() Hallo!
So, also heute gleich zum Conrad geflitzt wegen umtauschen. Beim Informationsstand gleich mal wieder 2 grosse Hinweisplakate, dass Computer-Hardware, sprich Festplatte, RAM etc. vom Umtausch usw. ausnahmslos ausgeschlossen sind. Hab den Herrn es kurz erklärt das er garnicht geht und ihn daraufhin gebeten, er solle diesen RAM bei seinen Testcomputern laufen lassen. Und tatsächlich war der RAM defekt. Ging auch nicht bei ihm. Also hat er gleich nen neuen geholt und fertig war die Geschichte. Also doch noch Happy End. Ente gut - Alles gut ![]() Danke für die Beteiligung und Erklärung der Rechtslagen. ![]()
____________________________________
Gruss Marco |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|