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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
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Inventar
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Hallo!
Habe ein Schweizer Gehalt in Brutto. Wie viel ist das ca. in Netto? Oder sagen wirs so: Ist der Unterschied größer oder kleiner zwischen Brutto und Netto in vergleich zu den Gehältern in Österreich?
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Der Kopf ist rund damit man beim denken schneller die Richtung wechseln kann. |
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#2 |
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Super-Moderator
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Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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das ist von karton zu karton verschienden da jeder ein eigenes steuergesetz hat.
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#3 |
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Master of Disaster
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Es liegt mir fern, jeden Rechtschreibfehler anprangern zu wollen, aber hier muss schon gesagt werden, daß nicht jede Schachtel in der Schweiz ein eigenes Steuergesetz hat.
Gemeint sind hier die Kantone der Schweiz und davon gibt es immerhin 26.
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alterego Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen und solche, die mit ihrem Geiste protzen und solche, die erst beten und dann stehlen; ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen. |
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#4 |
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Master of Disaster
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Hier habe ich noch etwas über das Schweizer Steuersystem gefunden.
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alterego Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen und solche, die mit ihrem Geiste protzen und solche, die erst beten und dann stehlen; ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen. |
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#5 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Zitat:
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#6 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 10.02.2007
Alter: 85
Beiträge: 38
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Fusi,
hier das Beispiel einer Arbeitnehmerin Administration Elektrobranche: Vom Bruttolohn werden abgezogen: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) 5.05 % ALV (Arbeitslosenkasse) 1.00 % SUVA/UVG (Unfallversicherung) 2.71 % PK/BVG (Pensionskasse [bei euch Rentenkasse?]) Krankentaggeld 0.75 % Der AHV-Prozentsatz ist für Frau und Mann in der ganzen Schweiz identsch; Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in zahlen je 5.05 %. Bis zur Grenze von 106'800 Franken p. J. liegt der ALV-Beitrag für Frau und Mann bei 1 % (ganze Schweiz). Arbeitgeber zahlen ebenfalls 1 % dazu. Der Prozentsatz für die SUVA ist je nach Branche und Geschlecht verschieden (Berufsgefahren), aber auch für die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Höhe und Leistung der Pensionskasse ist je nach Versicherer des Arbeitgebers unterschiedlich und hängt zudem vom Alter der Versicherten ab. Auch wird bei der Verzinsung unterschieden zwischen obligatorisch versichertem Lohn und überobligatorisch versichertem Lohn. Die Höhe des obligatorisch versicherten Lohnes und der Verzinsungssatz ist für die ganze Schweiz gesetzlich festgelegt. Abzugsbeispiel für die oben erwähnte Versicherte (60 Jahre alt = höchste Beitragsstufe): Bei einem Teilzeitlohn von Fr. 2'532.- wird Fr. 294.- in die Kasse einbezahlt, im Normalfall den gleichen Anteil zahlt auch der/die Arbeitgeber/in ein. Das Krankentaggeld deckt bei Krankheit je nach Arbeitgeberfirma und deren Versicherungsgesellschaft sowie beruflicher Position der Versicherten im Normalfall mindestens 80 % des Lohnes. Summa summarum bekommt also unsere oben erwähnte Arbeitnehmerin bei einem Bruttolohn von Fr. 2'532.- total Fr. 2'001.35 ausbezahlt. So, das wär's. Und nun kommen für allfällige Korrekturen die Buchhalter zum Zug. Gruss Jakob Mit den kantonal verschiedenen Steuergesetzen hat der Lohn in der Schweiz erst etwas zu tun, wenn wir die Steuererklärung ausfüllen müssen. |
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