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Alt 20.08.2007, 18:04   #6
rebo
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Registriert seit: 10.02.2007
Alter: 85
Beiträge: 38


Standard

Fusi,
hier das Beispiel einer Arbeitnehmerin Administration Elektrobranche:

Vom Bruttolohn werden abgezogen:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) 5.05 %
ALV (Arbeitslosenkasse) 1.00 %
SUVA/UVG (Unfallversicherung) 2.71 %
PK/BVG (Pensionskasse [bei euch Rentenkasse?])
Krankentaggeld 0.75 %

Der AHV-Prozentsatz ist für Frau und Mann in der ganzen Schweiz identsch; Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in zahlen je 5.05 %.
Bis zur Grenze von 106'800 Franken p. J. liegt der ALV-Beitrag für Frau und Mann bei 1 % (ganze Schweiz). Arbeitgeber zahlen ebenfalls 1 % dazu.
Der Prozentsatz für die SUVA ist je nach Branche und Geschlecht verschieden (Berufsgefahren), aber auch für die ganze Schweiz einheitlich geregelt.
Höhe und Leistung der Pensionskasse ist je nach Versicherer des Arbeitgebers unterschiedlich und hängt zudem vom Alter der Versicherten ab. Auch wird bei der Verzinsung unterschieden zwischen obligatorisch versichertem Lohn und überobligatorisch versichertem Lohn. Die Höhe des obligatorisch versicherten Lohnes und der Verzinsungssatz ist für die ganze Schweiz gesetzlich festgelegt. Abzugsbeispiel für die oben erwähnte Versicherte (60 Jahre alt = höchste Beitragsstufe): Bei einem Teilzeitlohn von Fr. 2'532.- wird Fr. 294.- in die Kasse einbezahlt, im Normalfall den gleichen Anteil zahlt auch der/die Arbeitgeber/in ein.
Das Krankentaggeld deckt bei Krankheit je nach Arbeitgeberfirma und deren Versicherungsgesellschaft sowie beruflicher Position der Versicherten im Normalfall mindestens 80 % des Lohnes.
Summa summarum bekommt also unsere oben erwähnte Arbeitnehmerin bei einem Bruttolohn von Fr. 2'532.- total Fr. 2'001.35 ausbezahlt.

So, das wär's. Und nun kommen für allfällige Korrekturen die Buchhalter zum Zug.

Gruss Jakob

Mit den kantonal verschiedenen Steuergesetzen hat der Lohn in der Schweiz erst etwas zu tun, wenn wir die Steuererklärung ausfüllen müssen.
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