Vielleicht meldet sich jayjay noch mit einer rechtlich fundierten Aussage zu diesem Thema, denn was ihr beide da schreibt, stimmt in der Form sicher nicht!
1. Wird im Gesetz nicht zwischen Mann und Frau unterschieden d.h. es kann auch genau umgekehrt sein! D.h. die Frau muss für den Mann oder/und die Kinder zahlen. War zb. bei meiner Frau und ihrem ersten Mann so!
Zitat:
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Was passiert eigentlich, wenn eine Frau wieder in einer Beziehung ist ?
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2. Hört die Unterhaltspflicht sicher auf, wenn der Partner (egal ob Manderl oder Weiberl!) wieder heiratet.
Dass es Fälle gibt, wie ihr es schildert, mag ja sein. Aber es ist sicher nicht die Regel. Und Gesetze zu seinen Gunsten ausnutzen - das gibt es in allen Bereichen der Gsetzgebung. Daraus zu schließen, dass die Gesetze schlecht sind, ist etwas zu einfach.