12.04.2007, 14:55
|
#10
|
Veteran
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Niederösterreich
Alter: 34
Beiträge: 338
|
Ich hab dort mal wegen den AGB nachgefragt und bekam diese Antwort:
Zitat:
Hallo Herr <...>,
ich danke Ihnen dafür, dass Sie mich auf die unklare Formulierung in den
AGB hingewiesen haben. Natürlich ist die Gewährleistung der
EINZELTEILE
von einem Eingriff Ihrerseits NICHT betroffen. Aber das ist lediglich
die Herstellergarantie, die nicht wir selbst bieten, sondern die wir
lediglich an Sie weiterleiten. Die Ausschlußklausel bezieht sich auf die
von UNS gewährte Garantie auf den ZUSAMMENBAU, die wir natürlich nicht
leisten können, wenn Sie diesen verändern.
In Ihrem konkreten Beispiel also: Solange das Gehäuse ungeöffnet
bleibt,
haben Sie die Komplettgarantie auf den Zusammenbau. Sollten Sie etwas
verändern, und binnen Zweijahresfrist ein Teil versagen, so können Sie
dieses selbstverständlich an uns zurückschicken, damit wir die
Garantiereparatur bzw. Austausch mit dem Hersteller beziehungsweise
unserem Distributor abwickeln können, oder Sie senden dieses direkt an
den Hersteller, sofern dieser Endkundensupport bietet.
Ich hoffe damit die Unklarheiten ausgeräumt zu haben und danke Ihnen
für
den Hinweis, ich werde die entsprechende Stelle in den AGB so neu
formulieren, dass dies gleich verständlich ist.
|
|
|
|