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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 01.03.2007, 18:11   #1
pc.net
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Standard AGB von ÖTicket gültig?

Ich hab mir grad mal die AGB von Ö-Ticket angesehen.

http://www.oeticket.com/portal/de/agb/

Dabei ist mir gleich der erste Absatz aufgefallen:

Zitat:
Bestellung
Alle Bestellungen - ob per Telefon, Fax oder Online-Buchung (Internet, W@P, SMS, etc.) sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.

...
Widerspricht das nicht explizit dem Konsumentenschutzgesetz bzgl. Fernabsatz, wodurch automatisch sogar das "lange" Widerrufsrecht (§5e Abs. 3 KSchG) anwendbar wäre?

Oder gilt der Ticket-Verkauf als Freizeit-Dienstleistung? (§5f Z 7 KSchG)
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Alt 01.03.2007, 18:12   #2
rev.antun
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kann man ned eh die tickets zurückgeben, wenn nicht verwendet?
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Alt 02.03.2007, 13:22   #3
Hussl
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Standard Re: AGB von ÖTicket gültig?

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
Oder gilt der Ticket-Verkauf als Freizeit-Dienstleistung? (§5f Z 7 KSchG)
Interessante Frage, aber offensichtlich trifft das zu.

Zitat:
§ 5c Abs. 4 Z 2
... sind nicht anzuwenden auf Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen ... Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluß verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
ÖTicket wiederum gibt ja keine Garantie, dass das Konzert zum besagten Zeitpunkt stattfindet. Auf der anderen Seite ist ÖTicket ja wieder nur Vermittler...

Keine Ahnung, hauptsache ich hab auch meinen Senf dazugegeben
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Alt 02.03.2007, 14:00   #4
pc.net
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ich mein, wenn ich jetzt drauf komm, dass ich mich beim ticket vertan habe (zB falsches Datum ausgewählt), oder aufgrund der mail-bestätigung feststelle, dass irgendwer auf meine rechnung bestellt hat, könnte ich nicht mal vom vertrag zurücktreten
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Alt 03.03.2007, 18:35   #5
CISK
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
oder aufgrund der mail-bestätigung feststelle, dass irgendwer auf meine rechnung bestellt hat, könnte ich nicht mal vom vertrag zurücktreten
Dann stellt sich nur die Frage - welcher Vertrag, mit dir habens dann jedenfalls keinen
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Alt 03.03.2007, 20:55   #6
Hussl
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Also ich hab auch schon mal bestellt und die Karten dann nicht bezahlt. Die werden sowieso nur ein paar Tage für dich reserviert und dann weiterverkauft. Steht eh auch auf der Webseite.
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Alt 04.03.2007, 12:54   #7
pc.net
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den passus hab ich nirgends gefunden ... wo steht das?
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Alt 04.03.2007, 13:09   #8
Hussl
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http://www.oeticket.com/portal/de/zahlarten/

Bei Vorauszahlung (mittels Erlagschein) steht

Zitat:
Sie erhalten per Post einen Zahlschein von uns. Der darauf angegebene Betrag muss binnen der am Zahlschein angegebenen Frist auf unser Konto eingezahlt werden, ansonsten verfällt die Reservierung
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Alt 04.03.2007, 13:17   #9
pc.net
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Alt 04.03.2007, 13:21   #10
Qsecofr
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wenn ich sie wirklich nicht bestellt habe komm ich dann ja nicht bei der email drauf sondern bei der abrechnung, und das muss ich mir dann mim institut auschnapsen, weil das ja ein diebstahl ist
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