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Alt 08.09.2006, 15:16   #1
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von Sloter
E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis und somit ist die Veröffentlichung auch ansatzweise ohne Zustimmung vom Absender nicht erlaubt, imho.......
Ich glaube, jetzt wird es wirklich etwas juristisch: Wenn du das Briefgeheimnis als Grundrecht aus Art. 10 StGG meinst: Das ist ein (Schutz-) und Abwehranspruch gegen den Staat. Im Verhältnis Bürger zu Bürger passt das gar nicht.

Darüber hinaus unterfallen in Österreich (und auch in Deutschland) E-Mails umstrittener Weise eher nicht dem Schutz des Briefgeheimnisses. Richtig ist, das E-Mails noch dem Telekommunikations("Fernmelde-")geheimnis unterliegen. Das endet aber mit Ablauf der Kommunikation. Hier also ab dem Zeitpunkt, ab dem der Poster die E-Mail erhalten hatte.

Ansonsten würde es ja auch das Fernmeldegeheimnis verletzen, bloß vom Inhalt eines Gespräches auch nur zu erzählen.

Ich denke, was hier geschehen ist, ist unhöflich, aber nicht ungesetzlich.
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