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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

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Alt 07.09.2006, 11:21   #41
Ottwald
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Mein Computer

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...von Höflichkeit ist hier auch nicht die Rede. Its just a job

...es ist auch rechtlich bedenklich Beträge zweimal in Rechnung zu stellen, die Kunden monatelang auf Gutschriften warten zu lassen (vertragsmässig vereinbart) und sie unbegründet zu sperren!

...übrigens: "Ausdrückliche" schreibt man in diesem Zusammenhang klein
____________________________________
hau weg - den Dreck
Ottwald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 12:08   #42
Tamarah
Lady of the Rings
 
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Beiträge: 857

Mein Computer

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Vertragsmäßig schreibt man mit ß... äußerst übrigens auch.
____________________________________
Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte?
Tamarah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 12:19   #43
werner_q
Veteran
 
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Beiträge: 299


Standard Re: INODE Antwort

Zitat:
Original geschrieben von Ottwald

...man beachte die Rechtschreibung!
Oida, woos is - mir san imm WCM.Forrum und ir redets von Rechtschr.. dinngs

des is oarg
werner_q ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 13:18   #44
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von m@rio
...man beachte, daß es äusserst unhöflich und rechtlich bedenklich ist, Mails und den Namen von Personen ohne deren Ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen.
Hallo Mario,

du hast den Beitrag ja auch den Moderatoren gemeldet. Ich weiß nicht, ob Kollegen von mir ihn löschen möchten, ich sehe jedenfalls keine Veranlassung dazu und halte auch deine Begründung für unzutreffend:

Es gibt keine Regelung, dass eine Namensnennung „genehmigt“ sein muss und ansonsten „unerlaubt“ wäre. Allein die Nennung des Namens des Mitarbeiters ist meinen Augen problemlos. Ohnehin wäre das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade bei beruflich veranlasster Kommunikation wohl anders auszulegen. Und es müsste auch schon eine merkwürdige Firma sein, die den Mantel der Anonymität über ihre Mitarbeiter werfen möchte.

Richtig ist, dass E-Mails urheberrechtlich geschützt sein können. Dazu muss der Inhalt jedoch eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Es muss sich um eine eigene, geistige Leistung, eine Erschaffung eines Werkes, handeln. Die hier einkopierte, bloße Mitteilung über eine Benachrichtigung bei Problemen erfüllt sicher nicht die Schöpfungshöhe, um die E-Mail als Werk durch das Urheberrecht schützen zu lassen.

Damit erscheint mit der Beitrag insgesamt rechtlich unproblematisch.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 14:14   #45
m@rio
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IANAL! Aber ich weis von andern, österreichischen Forumsmoderatoren, daß sie auf Grund eines ähnlichen Postings bereits rechtliche Probleme (mit einem anderen Provider) bekommen haben. Daher mein Hinweis.

Was die Netiquette betrifft, finde ich es auf jeden Fall "unpassend". Aber darauf wird leider sowieso immer weniger Wert gelegt.
m@rio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 14:23   #46
midas
Master
 
Registriert seit: 21.12.2002
Alter: 36
Beiträge: 606


midas eine Nachricht über ICQ schicken
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Wurde hier wer bloßgestellt, beschimpft, oder ein Urheberrecht verletzt?

Ich denke nicht.
midas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 14:31   #47
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von m@rio
Aber ich weis von andern, österreichischen Forumsmoderatoren, daß sie auf Grund eines ähnlichen Postings bereits rechtliche Probleme (mit einem anderen Provider) bekommen haben. Daher mein Hinweis.
Ich hatte (bin übrigens Jurist) selbst schon mit solchen Fällen zu tun. Problematisch wird es dann, wenn die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird:

Urteil des LG Köln vom 04.12.2002 – Aktenzeichen 28 O 627/02. „Aus Tatsachen gezogene und sachliche Schlussfolgerungen sind insofern nicht angreifbare zulässige Meinungsäußerungen. Die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit findet erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur sog. Schmähkritik überschritten wird.“

Hier sehe ich in dem beanstandeten Posting aber noch nicht einmal eine (grundsätzlich erst einmal zulässige) eigene, negative Meinung. Der Poster gibt lediglich Fakten weiter. Und selbst wenn er das mit wertendem Kontext tut, ist das sicher keine Schmähkritik.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 15:16   #48
m@rio
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@Marc:
Hmm. Irgendwie wird das jetzt seeehr Offtopic. Leider hast du PN deaktiviert.
AFAIK bezog man sich, in dem mir bekannten Fall, auf §77 UrhG.
Zitat:
(1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers [...] verletzt würden.
Zumindest auf internet4jurists.at legt man das so aus, daß davon auch E-Mails und Foren (Öffentlichkeit) betroffen sind.
m@rio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 15:18   #49
holzi
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naja, so eine Standard-Antwort von inode wird man wohl kaum als "vertrauliche Aufzeichnung" werten können
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2006, 16:07   #50
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von m@rio
@Marc:
Hmm. Irgendwie wird das jetzt seeehr Offtopic. Leider hast du PN deaktiviert.
AFAIK bezog man sich, in dem mir bekannten Fall, auf §77 UrhG.

(1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers [...] verletzt würden.

Zumindest auf internet4jurists.at legt man das so aus, daß davon auch E-Mails und Foren (Öffentlichkeit) betroffen sind.
Ich würde spontan mutmaßen, du missverstehst hier die Bedeutung des "Betroffenseins":

E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)?
Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)?

Gerade die Nennung der Foren scheint klarzumachen, dass dort die Tat geschieht. Denn was in einem Forum steht, kann nicht noch einmal "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden".

Deshalb ist die § 77 UrhG (AT) nicht automatisch verletzt, weil irgendwie ein Forum und eine E-Mail im Spiel ist. Damit brauchst weiterhin eine besonders vertrauliche Nachricht des Geschädigten: "Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen". Damit sind doch offensichtlich höchstpersönliche Äußerungen aus der privaten Lebensentfaltung gemeint.

Ich sehe einen großen Unterschied zwischen den Tagebucheinträgen einer Personen und kurzen Kundenmitteilungen, die die Person als Berufstätiger gemacht hat. § 77 UrhG soll doch wohl offensichtlich die Lücke schließen, dass Informationen höchstpersönlich oder geradezu intim sind, aber gleichzeitig nicht urheberrechtlich geschützt sind?

Darüber hinaus musst du noch folgende Einschränkung beachten: Die Veröffentlichung muss auch den „berechtigte Interessen des Verfassers“ widerstreben. Auch das sähe ich hier nicht.

Ich denke, man müsste schon genau die von dir angedeuteten Fälle kennen und dann genau die entsprechenden Normen lesen.

Übrigens bin ich unter marc@flightxpress.de zu erreichen, jetzt aber erst einmal nicht mehr da.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
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