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Alt 15.05.2006, 13:38   #1
holzi
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Zitat:
Original geschrieben von Stunned
...du musst vorweisen können das du das paket versendet hast !

kannst du in dem fall nicht -> deine schuld

ohne einschreiben oder paket versendet man nix (schon alleine wegen den postlern ...)

...
war ja kein Paket, sondern ein Brief, da gibts nun mal keine Bestätigungen - die Versandart war dem Käufer bekannt, somit ist es Risiko des Käufers.
Wenn der Käufer nun sogar bestätigt (so wie es porli gesagt hat), dass der Brief vom Postler zurückgeschickt würde (da der Käufer offensichtlich aus Eigenverschulden falschen Empfänger/Adresse angegeben hat), sehe ich keine Schuld bei porli (einzig die angabe, dass er den absender vergessen hat ist nicht so vorteilhaft).

@porli: ich würd ebenfalls die Sache ebay melden (incl. mailverkehr)
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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