WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Internet (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=8)
-   -   ebay problem! (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=191603)

porli 15.05.2006 09:58

ebay problem!
 
Folgendes Problem hat sich ereignet:

Ich hab einen mp3 player über ebay verkauft. Hat alles wie immer ganz wunderbar geklappt, bis die mail von ihm kommt, das er das packerl nach einer woche nach versand von mir noch nicht hat!
Als er zur post gegangen ist, hat man ihm gsagt, dass das eine aushilfskraft zurückgeschickt hat, da es die wohnung seiner tochter wäre und seinen namen nicht gfunden hat oder so.
Das problem war nur, ich hab vergessen einen Absender draufzuschreiben und habs als Brief aufgegeben.

Also is das Packerl nirgends aufzutreiben!
Es ist nicht wieder bei meinem postamt angekommen, er hats nicht kriegt, und in Linz im Postlageramt oder is es auch bis jetzt nicht!
Folgender Mailverkehr ergab sich:

Zitat:

> >From: Käufer
> >To: ME
> >
> >Date: Thu, 11 May 2006 09:35:24 +0200
> >
> >Hallo
> >
> >Jetzt gibt es ein kleines Problem, der Brief mit dem MP3 Player ist
> >nirgends
> >aufzufinden, auch nicht im Postlageramt in Linz, wo er nach Postauskunft
> >seit
> >mind. 2 Wochen ankommen soll.
> >Sie können auch gerne selbst noch mal nachfragen, was natürlich sehr
> >schwierig
> >wird, wenn kein Absender vermerkt wurde.
> >Ich bitte um einen Vorschlag Ihrerseits.
> >Mein Vorschlag wäre, dass Sie nochmal ein Gerät schicken an:
> ><Richtige Adress> (als Paket, da dieses
> >registriert wird)
> >oder das Geld Rücküberweisen.
> >
> >Lg der Käufer
Zitat:

> From: ME
> To: Käufer
>
> Date: Thu, 11 May 2006 19:20:24 +0200

> Hallo!
>
> Es tut mir furchtbar leid, das das Pakerl verschwunden ist, aber dafür kann
> ich leider auch nichts!
> Ich hätte es nur versichert verschicken können, was sie mir allerdings
> vorher bekanntgeben hätten müssen!
> Ich kanns Ihnen nicht noch einmal schicken, da ich keinen mp3 player mehr
> habe! Auch das Geld kann ich Ihnen leider nicht wieder geben, da das ein
> reines Verlustgeschäft wäre!
> Das Gebot von Ihnen liegt sowieso etwas unter meinem Einkaufspreis.
> Das Risiko des Versands liegt leider beim Empfänger.
>
> Es tut mir natürlich sehr leid und es ist mir bis jetzt auch noch nicht
> passiert, aber in dem Fall liegt die Schuld auf jeden Fall bei der Post!
>
>
> Haben Sie die Aushilfskraft, die damals den Brief behandelt hat, gefragt ob
> sie es nach St.Pölten geschickt hat!?
> Sonst wüsste ich leider auch keinen Weg, außer immer wieder dort
> nachzufragen.
> Falls ich noch etwas anderes für Sie tun kann, lassen Sie mich es wissen!
>
> lg und ich hoffe es taucht noch auf!

Zitat:

Datum: Sun, 14 May 2006 12:36:44 +0200
Von: Käufer
Betreff: Re: Mitteilung eines eBay-Mitglieds zu diesem Artikel
An: ME
Hallo

Dann werden sie mit rechtlichen Konsequemzem rechnen müssen, da es nicht
nachweisbar ist, dass sie überhaupt ein Paket weggeschickt haben und es auch
riskant wäre, ein paket zu versenden ohne angabe des absenders, das hatnichts
mit versicherten versand zu tun.
Wenn sie es als paket verschickt hätten wäre das ganze kein problem gewesen.
ich werde eine meldung an ebay machen, da das ganze sicher nicht meine schuld
war. Ich fordere sie daher auf, das Geld ( Euro 11,01) sofort zurück zu
erstatten
auf mein Konto
...
...

Mfg Käufer

P.s.:
Was bei dem zu ertattenden Betrag noch fehlt sind die Versandkosten von 6,--
Euro. Somit insgesamt zu erstatten € 17,01
Ich erwarte das Geld in laufer der dieser Woche auf meinem Konto
also was soll ich tun!?

holzi 15.05.2006 10:04

unversicherter Versand=Risiko des Käufers, da gibt es auch keinen Nachweis, oder hast du schon einen Briefkasten gesehen der eine Einwurfsbestätigung hat ;)

(btw. is nur meine Meinung, nicht die eines Juristen)

btw. war extrem ungeschickt von dir dem Käufer zu schreiben, dass du keinen Absender draufgeschrieben hast

holzi 15.05.2006 10:14

achja, unzustellbare Sendungen ohne Absender können von der Post geöffnet werden um rauszufinden wem's gehört, das würde natürlich dauern...

ruprecht69 15.05.2006 10:21

Irre ich mich oder bekommt man bei Briefaufgabe nicht eine Quittung anhand deren die Paket/Briefverfolgung möglich sein sollte ?

Offensichtlich kennt die Post auch die Paket# sonst hätte sie ja das Paket nicht tracken können. Ich würd' mal bei dem Sauhaufen (Post) ein bissi einen Aufstand machen.

utakurt 15.05.2006 10:45

@Porli: schön langsam jetzt!

Wie hast Du die Sdg nun echt aufgegeben? Als Brief oder als Paket? Wenn als Brief, dann eingeschreiben oder nicht eingeschrieben?

Falls paket oder Brief eingeschreiben ist es rel einfach - da kann man verfolgen, ob das ganze stimmt und notfalls (falls verschulden der post) geht sich das locker aus mit der Haftungsgrenze!

catch17 15.05.2006 11:03

also da hast einen ziemlichen blödsinn gemacht... und wirst zahlen müssen...

1) als brief ohne absender aufgeben ?? - wie kommt man auf so was beim versenden eines ebay-produkts??

2) käufer hat recht: da du nicht mal nachweisen kannst dass du das teil überhaupt versendet hast, wirst du konsequenz tragen und a) käufer geld zurückerstatten b) klage durch käufer riskieren..

(wäre ja ein tolles geschäft - nix versenden und dann 'naiv bis dumm' stellen - so was wird sich kaum jemand gefallen lassen)

lg, catch17


porli 15.05.2006 11:49

also wurde als Brief aufgegeben! ohne tracking nummer, nicht eingeschrieben!

weiß eh das dumm war, aba hab einfach vergessen den absender draufzukleben! weiß auch das ichs nicht sagen hätt sollen!

aba auch er kann nicht nachweisen, dass er das pakerl nicht kriegt hat!
hab grad mit unserm rechtslehrer geredet und der sagte das eigentlich eine holschuld besteht!
reise des packerls ist also auf risiko des empfängers! muss es nur zur post tragen.
Er hat ja auch bestätigt das das packerl bei ihm war, hat ihm ja die aushilfskraft gsagt!

Boot 15.05.2006 12:11

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, würde ich dem Käufer dies bekanntgeben und ihn eine "rechtliche Konsequenz" der Verleumdung androhen. Der Grund ist ganz einfach: ER hat Dir gesagt, daß die Aushilfskraft etc etc, also WUSSTE er von der Briefaufgabe.

Weiters würde ich mal bei der Post nachfragen, was die dazu sagt. Wenn diese die Aussage BESTÄTIGT (also der Brief war unterwegs und so, der Käufer HAT nachgefragt, ...) also dann ist es sicher auch beweisbar. Ob der emailverkehr alleine ausreicht, weiß ich jedoch nicht.

Nur falls Du am Postamt nachfragst, dann frage NUR nach den Tatsachen und gib keine Erklärungen ab, wo dann der Postler sagt, bevor ich schuld bin, sage ich lieber meine Name ist Hase, ich weiß von nichts. ;-)

Nachsatz: Ob sich der Rechtstreit wegen 17€ lohnt ist eine andere Geschichte. Ich habe etwas um 200€ nicht erhalten, Anzeige erstattet (war aber nicht der einzige der gelinkt wurde) und meine Rechtsschutzversicherung hat einen Großteil ausbezahlt, weil dies für sie billiger war als das Verfahren wo man einem "Nackerten eh nimma in die Tasche greifen kann" ;-)

Stunned 15.05.2006 12:12

ohne einen kaszettel in der hand verschickt man auch nix !

du musst vorweisen können das du das paket versendet hast !

kannst du in dem fall nicht -> deine schuld

ohne einschreiben oder paket versendet man nix (schon alleine wegen den postlern ...)

überweis das geld retour und ärger dich (und sei froh das es nur peanuts sind) !

beim nächsten gibst einen eingeschriebenen brief ab ...

Michi B 15.05.2006 12:13

genau das gleiche problem hatte ich auch schon mal bei ebay, nur daß ich der käufer war, der nichts bekommen hat

ich sehs auch so, daß nichterhalt das risiko des käufers ist, obwohl das ganze system sehr unbefriedigend ist, da könnte ja jeder verkäufer sagen, daß ers doch schon lange vorher verschickt hätte

nachdems bei mir auch nicht mehr als der von dir genannte betrag war, hab ich mich geärgert und es dabei belassen... ebay ist aber für mich seit dem gestorben..., ansonsten muß man sich zwecks sicherheit (auch um sich als verkäufer zu schützen) alles per einschreiben/paket verschicken...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:43 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag