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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Guru |
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#12 | |
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gesperrt
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81
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Zitat:
es gibt unternehmen,die dich nach Kündigung eine gewissen Zeitraum nicht zu einem Mitbewerber wechseln lassen. Finde ich auch in Ordnung,wenn man an die Betriebsspionage denkt. Und es wäre auch unmoralisch,sich vom Unternehmen A gratis auszubilden lassen,um dann bei Unternehmen B volle Kohle abzusahnen. |
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#13 | |
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Inventar
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Zitat:
Und genau für sowas gibts solche Klauseln... finde ich rechtens und ok pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#14 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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ich find solche klauseln nicht ok.
hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen. da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#15 | |
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<< Gayliebt >>
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Zitat:
FALSCH! Mein erster Arbeitgeber lies mich ebenfalls eine derartige Klausel unterschreiben (3 Jahre - mit Staffelung) - und das war 1987! Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#16 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Guru |
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#17 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.
wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?! wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#18 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Und eben weil ein Unternehmer in einen Mitarbeiter investiert, möchte er nicht diesen Mitarbeiter bei der Konkurrenz wiederfinden - und das sieht Guru als legitim an. Das mag schon sein, dass die zweite Firma Vorteile bietet - auch Dein Wunsch schnell dorthin zu wechseln ist legitim - nur gibt es halt Spielregeln: entweder Dein neuer Arbeitgeber zahlt die Strafe (wird er eh tun wenn Du so wertvoll bist) oder Du wartest die Sperrzeit ab - wenn nicht, solltest Dir halt überlegen gleich zum zweiten Arbeitgeber zu gehen ![]() Guru |
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#19 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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bei meinem arbeitgeber gibt es keine rückzahlungsvereinbarungen.
mir wäre es aber wurscht. denn wenn ich gehe erwarte ich mir von meinen neuen arbeitgeber eine besser stellung (gehalt etc.) |
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#20 |
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Aussteiger
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mein arbeitgeber hat mit rückzahlungsvereinbarungen angefangen, als auf einen rutsch füng mitarbeiter kurz (innerhalb von 3 monaten) nach abschluss diverser kostenintensiver aus- bzw. fortbildungen die firma verlassen haben
...allerdings: konkurrenzklauseln gibts nach wie vor nicht ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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