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rückverrechnung von kurskosten
hallo forianer,
eine frage: wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt. da würde mich interessieren: .) gibt es da nicht eine staffelung - gerade bei IT kursen ist ein kurs von vor 3 jahren ja nicht mehr wirklich aktuell... .) ist das überhaupt rechtlich gedeckt? .) muss das unternehmen nicht sogar für die möglichkeit sorgen, dass sich arbeitnehmer fortbilden können? vielleicht kann da ja jemand was darüber schreiben? lg andi |
IMHO ist das voll OK und durchaus üblich.
Ein Muss des Unternehmens, für Weiterbildung der MA zu sorgen, gibt es nicht - gute Unternehmen werden aber aus eigenem Interesse die Möglichkeit schaffen. Eine kompetente Auskunft wird Dir in jedem Fall kostenlos die AK geben können. Jedenfalls rate ich Dir, die Fortbildung wenns geht zu nutzten, bringt auch Dir was - und wenn man die Kosten einer Schulung oft ansieht, ist es ja auch von Vorteil. Ciao Oliver |
grundsätzlich verstehe ich die haltung der unternehmen auch - nur finde ich persönlich 3 jahre etwas zu lange - vor allem da es keine staffelung gibt. gerade die IT branche ist einer solchen kurzlebigkeit unterworfen, dass drei jahre alte kurse nur noch teilweise an wert haben.
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Von Unternehmen die dich sowas unterschreiben lassen würde ich mich schnellstens trennen.
Wenn du in einem ordentlichen Betrieb bist schätzt dich dein Arbeitgeber, bildet dich kostenlos weiter und gibt dir nachher auch noch genug Gründe, damit du dem Unternehmen treu bleibst. |
seh ich auch so.
unternehmen die sowas notwendig haben find ich sehr sehr zweifelhaft. |
IMHO würde Guru sich nicht von so einem Unternehmen trennen - diese Regelung wurde geschaffen, weil es viele Leute gegeben hat, die sich ausbilden ließen und dann zu einem anderen Unternehmen wechselten.
Die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte (im speziellen in Wien) ist diese: 0. - 1. Jahr 100% sind rückzuzahlen 1. - 2. Jahr 66% sind ...."..... 2. - 3. Jahr 33 - 0 % (abhängig von Inhalten) Diese Rückzahlungsraten unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht (und werden zumeist auch gemäßigt). Guru |
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?! defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel. soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?! immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt |
also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?
nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen. und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet. 3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet ;) ) |
@zed
rückzahlungsvereinbarungen und konkurrenzklauseln sind legitim ... natürlich immer nur in einem vertretbaren rahmen ... bedenke: es gibt nicht wenige leute, die eine teure ausbildung von ihrer firma bezahlt bekamen und dann zur konkurrenz gewechselt haben ... |
Zitat:
Legitim sind diese Dinge also sehr wohl, in einem vernünftigen Ausmaß - Konkurrenzklauseln bis zu 6 Monate, mehr bringt ein Unternehmer eh nicht beim Arbeitsgericht durch. Und die gestaffelten Rückzahlungsverpflichtungen hat Guru ja schon erwähnt. Guru |
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