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#9 | |
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Zitat:
Selbst PC Händler, die es ja auch trifft, bleiben hier oft untätig. Einer meiner Bekannten, welcher mehrere Computer-Shops in OÖ betreibt, fiel letzte Woche aus allen Wolken, als er von der Wirtschaftskammer in einem kurzem Schreiben informiert wurde, dass er - rückwirkend zum 1.1.2006 - eine Urheberrechtsabgabe pro verkauften Rechner abführen muss. Nach seiner Rückfrage mit der Wirtschaftskammer, wie denn dies genau abzuwickeln sei, und wann diese Abgabe zu verrechnen ist (bei Einzelteilen, komplett PC´s, Drucker, etc.) bekam er nur unzureichende Auskunft, die da hieß: Sicherheitshalber jeden PC (auch assemblierte) verrechnen, auch jene, die an Firmen gehen, es werde von der WK ohnehin eine Musterklage angestrebt, die dann eine genau Klärung bringt - dies dauert aber mind. 1 Jahr. Überdies ist der Gesetztestext sehr ungenau formuliert (ab wann ist ein PC ein PC, etc.). Spielraum für alle Seiten ist offen - bis es halt zur Klage, deren Ausgang ungewiß ist - kommt. Ciao Oliver
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