wenn deine einnahmen ( egal ob gewinn oder nicht ) zusätzlich zum lst.pflichtigen einkommen im jahr 10.000.- übersteigen (und dein gesamteinkommen über 80.000.- liegt) musst du eine einkommensteuererklärung machen. da machst du eine einnahmen/ausgabenrechnung und was gewinn übrigbleibt, musst du versteuern. dein lst.pflichtiges einkommen wird einberechnet, die bereits einbehaltene LSt wird von der Ek.St abgezogen.
wenn du über 300.000.- aus deinem zusatzgeschäft einnimmst, wirst du auch noch Ust pflichtig, kannst dann allerdings auch Vorst abziehen.
nicht schlagen, wenn die werte nicht mehr stimmen, vor 2 jahren wars so.
callas