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Alt 15.06.2001, 10:55   #7
callas
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wenn deine einnahmen ( egal ob gewinn oder nicht ) zusätzlich zum lst.pflichtigen einkommen im jahr 10.000.- übersteigen (und dein gesamteinkommen über 80.000.- liegt) musst du eine einkommensteuererklärung machen. da machst du eine einnahmen/ausgabenrechnung und was gewinn übrigbleibt, musst du versteuern. dein lst.pflichtiges einkommen wird einberechnet, die bereits einbehaltene LSt wird von der Ek.St abgezogen.

wenn du über 300.000.- aus deinem zusatzgeschäft einnimmst, wirst du auch noch Ust pflichtig, kannst dann allerdings auch Vorst abziehen.

nicht schlagen, wenn die werte nicht mehr stimmen, vor 2 jahren wars so.

callas
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