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Dienstleistungen im IT-Bereich
Wenn ich (über meine Homepage) die folgenden Dienste anbiete, ist das dann illegal?
Ich würde dafür nur einen "Unkostenbeitrag" verlangen, der Fahrtkosten, PC-Kosten, Software-Kosten etc. inkludiert... ein "runder Betrag" halt :-) Ist das legal? Kann es sein, dass ich damit Probleme bekomme?? |
Also wenn du Dienste gegen Entgeld anbietets ist das sich nicht illegal. Einzig dem Finanzamt musst halt Einkommensteuer zahlen, ansonsten ist es halt Steuerhinterziehung. Ach, ja wennst es professionell machst bruachst halt noch einen Gewerbeschein.
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Aber ich verdien doch nix
Anscheinend ist das noch nicht ganz richtig herübergekommen:
Ich verdien doch nix dabei, ich verlange nur ewas für die Unkosten, die ja auch mir entstehen (z.B. Fahrtkosten, Software, die ich kaufen muss etc.), ich verlange KEINEN Stundensatz! Dass dann halt das Kilometergeld z.B. ATS 100 beträgt ist wieder eine andere Geschichte ;-) |
Jeden Verdienst den du zusätzlich hast, mußt du dem Finanzamt bekanntgeben. (glaube ab 10000.- ist Meldepflicht)
Egal wie du es verpackst, ist es ein Zusatzeinkommen. Sloter |
Das hab ich auch eine Zeit gemacht, des lernens wegen.
Aber kaum reichst du einem den kleinen Finger, wollen Sie die ganze Hand , so habe ich mich in Hardware auszahlen lassen, egal was , oder je nachdem was die Firma an Produkten so anbietet Golfschläger, PC´s ,Schuhe is echt klass, aber umsonst werd ich nichts mehr machen(Forummitlieder ausgenommen), dazu ist mir meine Zeit zu kostbar geworden. Ciao CM²S P.S der erste Gewerbeschein ist sowieso kostenlos! |
mach einen verein auf!
da ist alles steuerfrei! brauchst aber mind. 3 personen(aber des ist sicher kein problem) |
wenn deine einnahmen ( egal ob gewinn oder nicht ) zusätzlich zum lst.pflichtigen einkommen im jahr 10.000.- übersteigen (und dein gesamteinkommen über 80.000.- liegt) musst du eine einkommensteuererklärung machen. da machst du eine einnahmen/ausgabenrechnung und was gewinn übrigbleibt, musst du versteuern. dein lst.pflichtiges einkommen wird einberechnet, die bereits einbehaltene LSt wird von der Ek.St abgezogen.
wenn du über 300.000.- aus deinem zusatzgeschäft einnimmst, wirst du auch noch Ust pflichtig, kannst dann allerdings auch Vorst abziehen. nicht schlagen, wenn die werte nicht mehr stimmen, vor 2 jahren wars so. ;) callas |
Wenn Du diese Tätigkeiten regelmäßig ausüben möchtest - und das trifft hier alleine mit der Bewerbung auf der Homepage zu - dann mußt Du ein Gewerbe anmelden (auch wenn Du vorerst keinen Gewinn machst!).
Weiters - wie schon oben richtig erwähnt, bist Du auch Steuerpflichtig. Du kannst aber ein Kleinstgewerbe anmelden, daß spart dir einiges an Kosten, und ist vor allem legal! (ein Kleinstgewerbe ist das Pendand zum geringfügig beschäftigten, 4000S Job). Hier brauchst Du - einen Gewerbeschein (ist ein freies Gewerbe, also kein Problem) - zahlst ein Minium an SV (ca. 1.500 pro Jahr) - die Kammerumlage (ca. 1.200 pro Jahr) - und Einkommensteuer (vom Gewinn) Der Vorteil: - legal - keine hohen Kosten - Du kannst viele Kosten abschreiben (Kilometergeld, EDV, etc.) - geht auch problemlos neben Hauptberuf (wenn Arbeitgeber nichts dagegen hat) - einige Jungunternehmensförderungen können auch hier angewandt werden Der Nachteil: - max. Umsatz pro Jahr 200.000 - max. Gewinn pro Jahr 40.000 Mehr Infos gibts bei der Jungunternehmensberatung bei der Wirtschaftskammer vor Ort oder im Internet http://www.newbizz.at/newbizz.htm Ciao Oliver |
aha da kleinstgewerbe klingt aber interessant.... gleich mal informieren drüber.
danke für den tip |
Danke
Danke, das reicht erstmal an Informationen :-)
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