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Hardware Simmer helfen Simmern - Fragen, Antworten, Diskussionen zu flugsimulatorspezifischen Hardwareproblemen. |
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#11 |
Inventar
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![]() Was man privat macht, bleibt ja jedem selbst überlassen. Ich bin auch nicht immer und überall ein Engel. Aber in einem öffentlichen Forum so etwas zu propagieren, ist zumindest in Deutschland illegal. Kann sein, dass es in Österreich in Ordnung ist, da habe ich keine Ahnung.
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Viele Grüße Thomas Bei Tian hui |
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#12 |
Elite
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![]() Was bitte, soll daran illegal sein ?
Wenn man was kaputt macht isses was anderes, so eine KArte würde ich auch nicht mehr einschicken. Aber nur wegen einer Lüfterdemontage gleich die komplett Garantie zu velieren ist beschiss meiner Meinung nach. So könnte man überhaupt keine WAK benutzen ohne Garantie zu verlieren, wo bitte sehr ist hier Flexibilität gegenüber eines zahlenden Kunden ? Und ausserdem kann jede seriöse Grafikkartenfimra feststellen wodurch die Karte kaputt wurde´. Somit ist rückverfolgbar ob der Kunde einen Schaden verursacht hat oder ob die Karte von selbt putt wurde. Mit oder ohne original Kühler. ![]() |
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#13 |
Inventar
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![]() Servus Martin,
ich bin der Auffassung, daß soetwas Betrug ist. Die Firma verkauft die GraKa so wie sie ist - mit installiertem Lüfter, etc. etc. Mit dem Verkauf garantiert sie dem Käufer, daß der Zusammenbau sachgemäß vonstatten gegangen ist und in internen Test die Qualitätsnormen des Unternehmens erfüllt worden sind. Und exakt darauf bezieht sich die Garantie. Bastelt jetzt der Käufer an dem Teil herum, kann die Firma gar nicht mehr garantieren, daß die GraKa keinen Schaden erlitten hat. Es ist dabei egal, wie sorgfältig und schadensfrei der Käufer herumgebastelt hat! Er hat den Urzustand der GraKa, so wie sie aus der Firma gekommen ist - und auf den, und nur auf den Zustand hat sich die Garantie bezogen - geändert. Wenn man jetzt die 'rückgebaute' GraKa als Garantiefall einschickt, ist das (versuchter) Betrug unter Vorspielung falscher Tatsachen. Denn der Schaden ist ja nicht in der ursprünglichen Konfiguration entstanden. |
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#14 | ||
Inventar
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![]() Zitat:
Mag sein, dass Du es als "Kavaliersdelikt" ansiehst. Es ist mir auch egal, aber man muss nicht andere noch auf diese Ideen bringen. ![]() Garantie wird auf ein Gerät gegeben, was vom Kunden nicht verändert wurde. Jeder Kunde weiß das vorher und bastelt dann auf eigene Gefahr. Wenn hinterher was passiert, ist es eben Pech - Garantie futsch! Egal, ob die Bastelei den Fehler verursacht hat oder nicht. Das lässt sich doch sowieso nur selten 100%-ig nachweisen. Zitat:
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Viele Grüße Thomas Bei Tian hui |
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#15 |
Elite
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![]() Wie bitte schön kann man dann Bulk-Prozessoren mit Garantie verkaufen ? Da ist kein Lüfter dabei und der Kunde könnte theoretisch auch hier einen Lüfter verwenden, der nicht von AMD oder Intel stammt.
Irgendwie beisst sich da die Katze in den Schwanz. Ich persönlich verwende schon lange keine Wak mehr für die Grafikkarte, nicht wegen dem Garantieverlust, sondern weil ich mir jedes halbe Jahr eine neue Karte kaufe und keine Lust mehr habe, auch jedesmal einen neuen Kühler zu kaufen. PS: Ich würde im Falle eines Hitze-Schadens bei montierter WAK, eher den Kühlerhersteller belangen als die Garantie der KArte einzufordern. |
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#16 | |
Inventar
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![]() Zitat:
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Viele Grüße Thomas Bei Tian hui |
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#17 |
Master
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![]() Wobei das Beispiel mit den bulk-CPU's etwas hinkt. Diese sind ja ursprünglich für Systemdistributoren gedacht, wo der Chiphersteller dann davon ausgehen können sollte, daß die Montage fachgerecht erfolgt. Viele Händler stellen sich deshalb auch ziemlich an mit der Gewährung der Garantie, obwohl sie natürlich wissen müßten, worauf sie sich einlassen, wenn sie einem beliebigen Kunden ohne jegliche Ahnung ein solchen Artikel verkaufen.
Die Remontage der Grafikkarte, um Garantie in Anspruch zu nehmen, ist versuchter Betrug und damit eine Straftat. Da gibts meiner Meinung nach auch nichts schönzureden. PC's mit Wasserkühlung kann es trotzdem geben, denn wenn der Distributor eben einen solchen ausliefert, dann hat er auch die Garantie für die veränderte Grafikkarte zu übernehmen. Der Verbraucherschutz wurde gerade in Deutschland schon ziemlich weit getrieben, wie ich finde. Das ist auch gut so, aber ich denke, man sollte sich als Verbraucher dann auch entsprechend verpflichtet fühlen, den Bogen nicht durch betrügerische Absichten zu überspannen.
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Gruß Steffen IVAO: TXU113 / EDDH_TWR, manchmal auch D-ESTW und D-IOSC |
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