Zitat:
Original geschrieben von mido
ich hab mir gestern noch die agb durchgelesn
ich würde sagen dass er gegen
Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden
und
Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
verstößt.
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Würde ich ganz und gar nicht sagen. Es sei denn er hat diesen Leuten sein eBay Passwort gesagt mit dem Hinweis sie mögen doch bitte ihre Sachen reinstellen. Wenn er selbst die Sachen eingestellt hat, in Vertretung für seine Bekannten, kann ich da (zumindest bei diesen 2 Punkten) nichts böses feststellen.