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mido 18.12.2005 20:00

ebay problem mit verkäufer
 
habe bei ebay von einer person mehrere dvds ersteigert. habe mir gedacht so spare ich versandkosten, aber nein

der verkäufer will für jede dvd !!!4€!!! versand weil diese nicht in seinem besitz sind sonder er für andere versteigert hat.

in der artikelbeschreibung wurde nicht darauf hingewiesen


meine frage dazu

ist das versteigern für andere überhaupt erlaubt (ich meine dass diese es dann auch von sich selbst verschicken)

und was kann ich da jetzt machen da die kosten für den versand doch recht hoch sind???

LouCypher 18.12.2005 20:18

normalerweise klärt man derartiges vor dem kauf, nicht nur bei ebay sondern bei jedem geschäftsabschluss. Selber schuld, zahl und heul nicht rum.

Lord Frederik 18.12.2005 20:46

wenn explizit darauf hingewiesen wurde das ein versand von mehreren billiger kommt ja sonst nein. aber normalerweise erfragt man das vorher. und sicherlich kann er für für andere versteigern. das ist sogar gang und gebe.

powerman 18.12.2005 23:39

hi,
eBay melden wenn nichts davon in den Versteigerungsakten steht! Wenn du RECHT hast-> sofort ANZEIGE erstatten!!!

mido 19.12.2005 00:08

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
normalerweise klärt man derartiges vor dem kauf, nicht nur bei ebay sondern bei jedem geschäftsabschluss. Selber schuld, zahl und heul nicht rum.
sehr hilfreich....

wie konnte ich nur soooo naiv sein und glauben wenn 1 account bei ebay angemeldet ist 10 andere ihn benutzen!!!


ich hätte ja nichts dagegen wenn er es für einen freund verwanden oder arbeitskollegen macht den er oft sieht
aber er ist nicht fähig alle dvds zusammenzubringen und als ein packet zu versenden was ich doch recht merkwürdig finde

also vlt hat jem. eine hilfreiche idee


@powerman

erklär mir deine theorie bitte genauer

pearl 19.12.2005 07:03

Zitat:

Original geschrieben von mido
sehr hilfreich....

wie konnte ich nur soooo naiv sein und glauben wenn 1 account bei ebay angemeldet ist 10 andere ihn benutzen!!!





@powerman

erklär mir deine theorie bitte genauer

ist seit kurzem verboten.
melde es ebay und der wird gesperrt!

hast doch sicher auch die AGB-Änderung bekommen.

fricki 19.12.2005 11:32

Würde ihm ein ganz nettes EMail schreiben dass du gerne gewillt bist die Versandkosten zu tragen jedoch nur wenn es von Ebay abgesegnet wird und ihn bitten ein paar Tage zu warten da du bei Ebay nachfrägst.

mido 19.12.2005 13:35

Zitat:

Original geschrieben von pearl
ist seit kurzem verboten.
melde es ebay und der wird gesperrt!

hast doch sicher auch die AGB-Änderung bekommen.


ich hab mir gestern noch die agb durchgelesn

ich würde sagen dass er gegen

Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden

und

Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

verstößt.


und wenn er diese personen nicht mal soweit kennt dass er die sachen dort abholen kann ist das für mich grund genug nicht zu zahlen!

email an ebay wurde auch gestern noch gesendet.

Hellcat 19.12.2005 14:21

Zitat:

Original geschrieben von mido
ich hab mir gestern noch die agb durchgelesn

ich würde sagen dass er gegen

Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden

und

Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

verstößt.

Würde ich ganz und gar nicht sagen. Es sei denn er hat diesen Leuten sein eBay Passwort gesagt mit dem Hinweis sie mögen doch bitte ihre Sachen reinstellen. Wenn er selbst die Sachen eingestellt hat, in Vertretung für seine Bekannten, kann ich da (zumindest bei diesen 2 Punkten) nichts böses feststellen.

kikakater 19.12.2005 14:40

@mido:

Jeder ist für sich selbst verantwortlich, ein Verkaufen für andere kann keine Zusatzkosten beim Versand nachziehen.

Lass Dich nicht zum edlen Deppen für jemanden machen, der keinerlei Begründung bringt, die wirklich eine Not (von mehreren, normalerweise eh schon wissen wie glaubhaft das ist) aufzeigt, warum Mehrkosten verrechnet werden sollen.

Es ist seit einiger Zeit verboten für Familienmitglieder, Freunde und Bekannte Sachen zu verkaufen.

Meine Einschränkung dazu ist eine unverschuldete Notlage. Die kann und wird von ebay nicht beanstandet werden können. Alles andere firmiert klarerweise unter "Frechheit siegt" ...

Tritt vom Kauf zurück und merke Dir, vor dem Kauf nach den gesamten Versandkosten zu fragen.


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