Natürlich kann man auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen. Aber Garantie auf den Prozeßausgang gibt es nie - wenn man dann Pech hat, hat man dann die Prozeßkosten auch noch zu tragen (und die sind nicht billig).
Ein Paket ist ja bei der Post versichert, der Auftraggeber (also der Verkäufer) muss sich in dem Fall drum kümmern. Seltsam wenn er sich nicht meldet - wenn du Name und Anschrift hast, versuch seine Telefonnummer zu bekommen, vielleicht gelingt es ja so die Sache aufzuklären.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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